Österreichischer Sender Auf1 darf Inhalte nicht mehr im deutschen TV-Sender SRGT ausstrahlen
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat die Ausstrahlung von Inhalten des österreichischen Mediums Auf1 im deutschen TV-Sender "schwarz rot gold tv" untersagt. Diese Entscheidung wurde von den deutschen Medienregulierern aufgrund der fehlenden redaktionellen Eigenständigkeit des Senders SRGT getroffen. Die SRGT-Sendungen, die eigene Inhalte verbreiten, sind von dem Verbot nicht betroffen.
Durch diese Entscheidung dürfen die via Satellit und Livestream im Internet verbreiteten Auf1-Inhalte nicht mehr gezeigt werden. Das österreichische Medium hatte insbesondere kritische Berichterstattung zur Corona-Politik sowie Interviews mit politischen Persönlichkeiten wie dem thüringischen AfD-Chef Björn Höcke und kritischen Stimmen zur Gender-Vielfalt in seinem Programm.
Die deutsche Medienregulierung beruft sich bei dem Verbot auf die Regeln im Staatsvertrag für Medien und begründet die Entscheidung damit, dass SRGT keine redaktionelle Eigenständigkeit mehr aufweise. Der Sender hat die Möglichkeit, sich juristisch gegen das Verbot zur Wehr zu setzen.
Auf1 zeigt sich in einer Stellungnahme kämpferisch und betont, dass es weiterhin unabhängige und freie Informationen verbreiten werde. Der Chefredakteur Stefan Magnet äußerte, dass "Das System uns weghaben" wolle, aber die Medien-Revolution sich nicht aufhalten lasse. Eine Stellungnahme von SRGT liegt bisher noch nicht vor.
Bislang wurde Auf1 in Österreich als Online-Sender betrachtet und war daher nicht den strengeren journalistischen Anforderungen für terrestrische Sender unterworfen. Es ist nicht bekannt, wie die österreichische Staatsschutzbehörde DNS das Medium Auf1 einschätzt. In Ministeriumskreisen hieß es dazu, dass grundsätzlich alle Sender, die sich inhaltlich im Grenzbereich des gesetzlich Erlaubten bewegen, von der DNS beobachtet würden.
Im April hatte die österreichische Rundfunkbehörde KommAustria festgestellt, dass Auf1 ohne Lizenz Sendefenster eines lokalen österreichischen TV-Senders genutzt hatte. Dies stellte einen schweren Verstoß gegen das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz dar. Der Betreiber von Auf1 hat gegen den Bescheid der Behörde Berufung eingelegt. (eulerpool-AFX)