Organspende-Reform nimmt letzte Hürde

Berlin (dpa) - In gut zwei Stunden hatte der Bundesrat auf seiner vorletzten regulären Sitzung vor der Sommerpause die 65 Punkte der Tagesordnung abgehakt.

Wegen der eilbedürftigen, aber immer noch umstrittenen Entscheidung zu Fiskalpakt und ESM-Rettungsschirm wird die Länderkammer allerdings voraussichtlich am 29. Juni außerplanmäßig zu einer zusätzlichen Sitzung zusammenkommen. Eine Übersicht über die wichtigsten Beschlüsse vom Freitag:

- ORGANSPENDE: Alle Bundesbürger ab 16 Jahren werden künftig regelmäßig per Brief nach ihrer Bereitschaft zur Organspende nach dem Tod gefragt. Dazu erhalten sie von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen Informationen und einen Organspendeausweis zugeschickt. Dies soll die Zahl der Spender erhöhen. Jeder ist aber frei in seiner Entscheidung. Von den 12 000 Menschen, die in Deutschland auf eine Spende warten, sterben derzeit jeden Tag 3.

- RENTE: Erstmals nach drei Jahren steigen die Renten wieder spürbar, in Ost und West aber leicht unterschiedlich. Im Osten gibt es zum 1. Juli 2,26 Prozent mehr, im Westen beträgt das Plus 2,18 Prozent. Die durch die Inflation bedingten Kaufkraftverluste werden damit aber nicht ausgeglichen. 2011 hatte es für die Ruheständler bundesweit einheitlich 0,99 Prozent mehr gegeben. 2010 mussten sie sich mit einer Nullrunde zufriedengeben.

- WAFFENREGISTER: Es wird bis zum Jahresende eingerichtet. Bislang sind die Daten über genehmigungspflichtige Waffen bei 600 einzelnen Behörden gespeichert, die aber nicht miteinander vernetzt sind. Künftig soll dies zentral organisiert sein, damit Informationen darüber schnell abrufbar sind, wer Besitzer einer Waffe ist und wo sie gekauft wurde. Der Weg einer Waffe soll über den aktuellen Besitzer hinaus auch über etwaige Vorbesitzer bis hin zum Hersteller oder Importeur zurückverfolgbar sein.

- SOZIALES: Nach dem Willen des Bundesrates soll es einen neuen Freiwilligendienst für Senioren geben. Der Vorstoß, mit dem sich nun der Bundestag befassen muss, zielt auf mehr ehrenamtliches Engagement von Älteren. Das Projekt soll neben dem Modell des Mitte 2011 gestarteten Bundesfreiwilligendienstes etabliert werden. Für die Teilnehmer ist aber weder eine Sozialversicherungspflicht noch ein Taschengeld vorgesehen. Sie sollen aber haftpflichtversichert werden.

- ENERGIE I: Wärme und Strom sollen vermehrt gemeinsam erzeugt werden - und zwar durch stärkere Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung. Bis 2020 soll diese Technik 25 Prozent zur Stromerzeugung beitragen. Die Förderung für neue Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb gehen, wird um 0,3 Cent je Kilowattstunde erhöht. Bei der Kraft-Wärme-Kopplung wird die bei der Stromerzeugung im Kraftwerk entstehende Wärme etwa zum Heizen von Wohnungen genutzt. Die Bundesregierung sieht in dieser Technologie einen Schlüssel für das Gelingen der Energiewende.

- ENERGIE II: Der Bundesrat hält die von der Bundesregierung geplante Überwachung der Benzinpreise für unzureichend. Die Länder forderten zusätzlich eine Benzinpreisbremse zu installieren. Die Tankstellenbetreiber sollen danach ihre Preise zu einem bestimmten Zeitpunkt einer Markttransparenzstelle melden. Am Folgetag sollen die Preise im Internet veröffentlicht werden und für 24 Stunden gelten.

- STEUERABKOMMEN: Die geplante Vereinbarung Deutschlands mit der Schweiz zur Besteuerung von Altvermögen und künftigen Erträgen deutscher Kunden bei Banken der Alpenrepublik entzweit weiter die Länder. Sie konnten sich nicht auf eine gemeinsame kritische Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung verständigen.

Bundesrat
15.06.2012 · 16:14 Uhr
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