Oberlandesgericht Stuttgart prüft Datenschutzbeschwerden gegen Lidl Plus-App
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat beschlossen, gegen die gängigen Praktiken der "Lidl Plus"-App vorzugehen und eine Unterlassungsklage beim Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht. Die zentrale Kritik richtet sich darauf, dass der Discounter seinen Kunden nicht klar genug mitteilt, dass sie durch das Teilen ihrer persönlichen Daten die Rabatte der App finanzieren. Aus Berlin erklärte der Verband, dass in dieser Praxis Verbraucherrechte verletzt werden.
Das Gericht in Stuttgart hat inzwischen den Eingang der Klage bestätigt, während Lidl sich noch nicht öffentlich zu den Vorwürfen äußern möchte. Eine erste Berichterstattung dazu erfolgte durch die "Lebensmittelzeitung". Rechtsreferentin Rosemarie Rodden vom vzbv betont, dass die Exklusivität der App-Rabatte irreführend sei, da sie unter Verzicht auf Transparenz über den Tausch mit persönlichen Daten gewährt werden.
Besonderen Zündstoff bietet dieses Verfahren, weil die genauen Informationspflichten für digitale Bonusprogramme, bei denen Daten als Zahlungsmittel fungieren, bislang eine ungeklärte rechtliche Grauzone darstellen. Über 100 Millionen Verbraucher zählen mittlerweile zu den Nutzern der "Lidl Plus"-App für Rabatte und Aktionen, wie die "Lebensmittelzeitung" berichtet. In der Vergangenheit geriet Lidl bereits in die Kritik, da in Werbeanzeigen die regulären Preise ohne App nicht genannt wurden. Diesem Umstand widmet sich momentan ein weiteres Verfahren vor dem Landgericht Heilbronn, für das es jedoch noch keinen Termin gibt.