Obamas Gesundheitsreform verfassungswidrig

Washington (dpa) - Im Streit um seine Gesundheitsreform hat US-Präsident Barack Obama den bisher schwersten juristischen Rückschlag erlitten. Ein Bundesrichter in Florida erklärte am Montag (Ortszeit) das gesamte Gesetz für verfassungswidrig.

Er setzte es aber nicht ausdrücklich aus, bis das nun anrollende Berufungsverfahren abgeschlossen ist. Das Weiße Haus machte bereits klar, dass es an der schrittweisen Umsetzung festhalten will. Die Gesundheitsreform ist die bisher größte innenpolitische Errungenschaft Obamas. Das Gesetz soll im Kern sicherstellen, dass auch etwa 30 Millionen bisher unversicherte Amerikaner künftig einen Versicherungsschutz haben. Die oppositionellen Republikaner wollen die Reform kippen und hoffen auf gerichtlichen Sieg, weil die Chancen für eine Aufhebung des Gesetzes durch den Kongress gering sind.

Es ist das zweite Mal, dass ein Gericht zumindest gegen Teile des Programms geurteilt hat. Zwei andere Instanzen haben das Gesetz dagegen gestützt. Mit der Entscheidung von Bezirksrichter Roger Vinson in Pensacola vom Montag steht praktisch fest, dass der Streit um die Reform vor dem Obersten Gerichtshof der USA landen wird. Bis zu einer endgültigen Entscheidung könnten bis zu zwei Jahre vergehen.

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits steht die Frage, ob der Kongress die Befugnis hat, jedem einzelnen Bürger eine Krankenversicherung vorzuschreiben. Das von Obama im März vergangenen Jahres unterzeichnete Gesetz enthält eine solche Regelung, die aber erst 2014 in Kraft treten soll. Dabei sollen Bedürftige Zuschüsse erhalten, damit sie sich eine Krankenversicherung leisten können. Wer sich trotzdem nicht versichert, dem droht eine Strafe.     Während ein Gericht in Virginia zuvor diese einzelne Passage für verfassungswidrig erklärt hatte, stufte der Richter in Florida gleich das gesamte Gesetz als Verstoß ein. In seiner 78-seitigen Urteilsbegründung machte er geltend, dass die einzelnen Gesetzesteile so eng zusammenhingen, dass mit der Verfassungswidrigkeit des Versicherungszwanges das gesamte Programm rechtswidrig sei.

Der Richter ging zwar nicht so weit, das Gesetz auszusetzen. Er erklärte jedoch, dass die Bundesregierung in Washington sein Urteil als «gleichwertig mit einer einstweiligen Verfügung» gegen das Reformwerk betrachten solle. In ersten Reaktionen des Weißen Hauses hieß es, der Richterspruch werde es nicht von der weiteren Umsetzung abhalten. «Das ist nicht das letzte Wort», sagte ein hochrangiger Regierungsbeamter.

Verwirrung herrschte aber zunächst darüber, wie die 26 Staaten reagieren werden, auf deren Klage die Entscheidung von Richter Vinson zurückgeht. Mehrere Teile des Gesetzes sind bereits umgesetzt, und ein Anwalt der Kläger sagte, die betreffenden Staaten fühlten sich nun nicht mehr an das Gesetz gebunden. Bis auf eine Ausnahme sind alle Gouverneure und staatlichen Justizminister, die die Klage in Florida einreichten, Republikaner. Insgesamt sind seit März vergangenen Jahres bei Bundesgerichten 25 Verfahren gegen die Reform angestrengt worden, bislang gab es in vier Fällen Entscheidungen.

Die Republikaner sahen sich insbesondere durch das jüngste Urteil bestätigt. Es dürfte sie auch bei ihrem Versuch bestärken, das Gesetz per Kongressbeschluss zu kippen. Das Abgeordnetenhaus, in dem die Konservativen eine deutliche Mehrheit haben, hat bereits dafür gestimmt, die Reform rückgängig zu machen. Aber das war ein weitgehend symbolischer Schritt, denn den Senat kontrollieren weiter die Demokraten. Der Verabschiedung eines Gesetzes müssen aber beide Kammern zustimmen. Deswegen hoffen die Republikaner auf einen Sieg vor Gericht.

Obama hat Bereitschaft erklärt, über einzelne «Modifizierungen» zur Verbesserung des Gesetzes zu verhandeln. Aber an den Kernpunkten will er festhalten. Einzelne Demokraten haben inzwischen auch Flexibilität bei der Frage des Versicherungszwanges angedeutet.

Gesundheit / Justiz / USA
01.02.2011 · 15:20 Uhr
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