NPD will Einstellung des Verbotsverfahrens wegen V-Leuten
01. März 2016, 13:36 Uhr · Quelle: dpa
Karlsruhe (dpa) - Die NPD hat vor dem Bundesverfassungsgericht eine Einstellung des Verbotsverfahrens wegen Verfahrenshindernissen gefordert.
Es gebe keine Beweise dafür, dass die V-Leute der Verfassungsschutzbehörden tatsächlich abgeschaltet worden seien, sagte NPD-Anwalt Peter Richter in Karlsruhe. Bestätigungen der Länder dazu halte er nicht für glaubwürdig.
Das erste Verbotsverfahren war 2003 gescheitert, weil V-Leute in den Führungsgremien der NPD mitgearbeitet hatten. (Az. 2 BvB 1/13)
Links zum Thema
Mitteilung des Gerichts zur VerhandlungGliederung der Verhandlung
Verbotsantrag des Bundesrats
Bundesrats-Beschluss zum Verbotsverfahren
Hinweisbeschluss des Gerichts zu V-Leuten, 19.03.2015
Antwort des Bundesrats zu V-Leuten, 15.05.2015
Gliederung Antwort des Bundesrats mit weiteren Belegen, 28.08.2015
Themenseite des Bundesrats zum NPD-Verbotsverfahren
Beschluss zur Einstellung des ersten Verbotsverfahrens 2003
Gescheiterte NPD-Verfassungsklage zur Verfassungswidrigkeit 2013
Allgemeine Infos zu Parteiverbotsverfahren
Grundgesetz zu verfassungswidrigen Parteien, Art. 21 GG
Verfassungsschutzbericht 2014 zur NPD, S. 46-48 u. 166-169
Bundeszentrale für politische Bildung zum NPD-Verbotsverfahren
Wissenschaftliche Dienste des Bundestags zur Rolle des EGMR

