Notwegerecht beinhaltet auch Parken
ARAG Recht schnell... / Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
07. Mai 2025, 09:18 Uhr · Quelle: LifePR
Düsseldorf, 07.05.2025 (lifePR) - Wenn man ein von der Straße abgeschnittenes Grundstück hat, erlaubt das Notwegrecht, das eigene Auto auf das Grundstück zu fahren. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der entschied, dass das Auto dann auch auf dem Grundstück geparkt werden darf (Az.: V ZR 79/24).
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