Nordseefischer erleiden Niederlage im EU-Rechtsstreit um Fangverbote
Der jüngste Rechtsstreit der deutschen Nordseefischer gegen spezielle Fangverbote der EU-Kommission hat eine unerfreuliche Wendung genommen. Das Gericht der Europäischen Union hat die Klage des Verbandes der Deutschen Kutter- und Küstenfischer vollständig abgelehnt.
Der Verband konnte die angeführten Gründe, welche die Beschränkungen infrage stellen sollten, nicht zu widerlegen. Hauptstreitpunkt sind jene Fangmethoden, bei denen Netze über den Meeresboden gezogen werden, wie es insbesondere bei der Krabbenfischerei praktiziert wird.
Mit den Maßnahmen verfolgt die EU-Kommission das Ziel, die Sandbänke und Riffe der Region, die Schweinswale und verschiedene Vogelarten beherbergen, vor den nachteiligen Effekten der Schleppnetzfischerei zu schützen. Zu den betroffenen Gebieten zählen unter anderem das Sylter Außenriff, der Borkum-Riffgrund, die Doggerbank sowie die Centrale Oestergronden.
Der Verband hatte vor Gericht nicht nur Ausnahmen für die in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone gelegenen Schutzgebiete gefordert, sondern auch die Unverhältnismäßigkeit der Verbotsgebiete ins Feld geführt. Die Argumentation lautete, dass die Auswirkungen der Krabbenfischerei auf den Lebensraum Sandbank nicht in dem Maße negativ seien, wie es für die weitreichenden Einschränkungen von Brüssel angegeben werde.