NIS2 & KRITIS-DachG: Warum deutsche Unternehmen jetzt auch externe Mitarbeitende prüfen müssen
Mit Inkrafttreten von NIS2 und dem geplanten KRITIS-Dachgesetz verschieben sich die Sicherheitsanforderungen von der Technik hin zu den Menschen – insbesondere in der Lieferkette.

Frankfurt, 17.11.2025 (PresseBox) - NIS2 verändert die Cybersecurity-Landschaft in Deutschland grundlegend. Während technische Sicherheitsmaßnahmen bereits in vielen Unternehmen etabliert sind, entsteht jetzt eine neue Pflicht: Die systematische Prüfung von Personen in der Lieferkette – inklusive externer IT-Dienstleister, Remote-Entwickler und Wartungsfirmen.
Die EU-Richtlinie fordert ein umfassendes Risikomanagement, das ausdrücklich Human-Resources-Security und die „security-related aspects concerning the relationships with suppliers and service providers“ umfasst. Damit ist klar: Unternehmen dürfen sich nicht mehr ausschließlich auf Verträge und technische Kontrollen verlassen. Die Menschen, die über Dienstleister, Subunternehmer oder Nearshore-Teams Zugriff auf Systeme und Daten erhalten, rücken stärker in den Fokus.
Parallel dazu verlangt die CER-Richtlinie – als Basis für das neue KRITIS-DachG – explizite Background-Check-Verfahren für alle Personen mit Zugang zu kritischen Anlagen oder sensiblen Informationen. Dazu gehören ausdrücklich auch Mitarbeiter externer Dienstleister.
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