Neues Regelwerk für E-Scooter: Strengere Vorgaben und mehr kommunale Rechte

Die Nutzung von E-Scootern in Deutschland soll durch eine geplante Novelle deutlich regulierter ablaufen. Ab 2027 müssen neue E-Scooter mit Blinkern ausgestattet sein, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Die Änderungen betreffen auch den Raum, den Kommunen zur Regulierung des Abstellens von E-Scootern einräumen können. Damit soll der zunehmende 'Wildwuchs', wie er von einigen Stadtvertretern beklagt wird, eingedämmt werden.
Ähnliche Vorschriften, wie sie für den Radverkehr gelten, sollen nun auch auf E-Scooter angewendet werden. Dazu zählt etwa die Nutzung eines grünen Pfeils bei roter Ampel. E-Scooter könnten dann wie Fahrräder unter bestimmten Bedingungen auf Gehwegen und in Fußgängerzonen geparkt werden. Eine rechtliche Grauzone, die bisher für Unsicherheiten sorgte, soll durch die Novelle abgeschlossen werden, indem das Parken auf öffentlichen Straßen klar reguliert wird.
Christian Schuchardt vom Deutschen Städtetag betonte die Notwendigkeit für ein besseres Miteinander aller Verkehrsteilnehmer und forderte, dass E-Scooter ähnlich wie Mietfahrräder nur auf festgelegten Stationen abgestellt werden dürfen. Die Problematik der zugeparkten Gehwege stellt nicht nur für ältere Menschen ein Sicherheitsproblem dar, sondern wird auch von gestiegenen Unfallzahlen untermauert.
Neben dem Abstellchaos sorgt die geplante Freigabe von Fußgängerzonen und Einbahnstraßen für Radfahrer und E-Scooter-Fahrer für Kritik. Roland Stimpel vom Verband FUSS warnt vor einer zusätzlichen Gefährdung von Passanten.
Ein weiterer Aspekt der Novelle ist die Verschärfung der Haftungsregeln. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant, geschädigten Personen den Erhalt von Schadenersatz bei Unfällen zu erleichtern und fordert eine Schließung der bestehenden „Haftungslücke“ bei E-Scootern. Dies ist besonders relevant angesichts der steigenden Unfallzahlen, bei denen es zu Verletzungen und Todesfällen kam.

