Neuerungen im Betriebsverfassungsgesetz stärken Betriebsräte
Die kontroverse Debatte über die angemessene Entlohnung von Betriebsräten nimmt eine entscheidende Wendung: Die Bundesregierung strebt eine Gesetzesnovelle an, die laut Arbeitsminister Hubertus Heil des SPD die rechtlichen Grauzonen beseitigen soll. Durch die Anpassung des Betriebsverfassungsgesetzes werden Betriebsräte in Deutschland fortan juristisch besser abgesichert, eine Reaktion auf die Unruhen nach einem richtungsweisenden Urteil des Bundesgerichtshofes vom Vorjahr.
Der präzedenzlose Fall, in dem der Bundesgerichtshof ein vorheriges Freispruchsurteil des Braunschweiger Landgerichts aufhob, betraf Ex-Personalmanager des Automobilriesen VW. Der Vorwurf: unverhältnismäßig hohe Gehälter für führende Betriebsratsmitglieder, exemplifiziert durch die Vergütung von Ex-Betriebsratschef Bernd Osterloh, wurden genehmigt. Laut oberstem Gerichtshof könnten diese Zahlungen ein Fall von vorsätzlicher Untreue sein, basierend auf der Logik, dass die Bezüge von Betriebsräten mit denen von vergleichbaren Positionen zu Beginn der Tätigkeit in Einklang stehen müssen.
Das Urteil sorgte für eine Welle der Verunsicherung in der deutschen Unternehmenslandschaft, woraufhin etliche Firmen als Vorsichtsmaßnahme die Vergütungen ihrer Betriebsräte reduzierten. Die Folge: zahlreiche Klagen von betroffenen Belegschaftsvertretern vor Arbeitsgerichten.
Die angestrebte Gesetzesrevision zielt darauf ab, derartige Unsicherheiten künftig zu vermeiden. Die Leistungen von Betriebsräten, so Heil, seien ein demokratischer Pfeiler innerhalb der Betriebe, und deren ehrenamtliches Engagement solle nicht zu beruflichen Nachteilen führen. Betont wird, Betriebsräte dürften weder benachteiligt noch bevorzugt werden. Die Neufassung sieht zudem einen Mindestvergütungsanspruch vor, um Betriebsräte auf ein faires Entlohnungsniveau zu heben.
Die Initiative findet breite Unterstützung, darunter auch von der Linken sowie dem Bündnis Sahra Wagenknecht. Die Union hingegen moniert die Dauer von einem Jahr bis zur Vorlage der Gesetzesänderung als zu lang. (eulerpool-AFX)