Neue Regeln für Klagerecht: Umweltverbände im Fokus
Die Bundesregierung plant tiefgreifende Änderungen im Klagerecht für Umweltverbände, um den schnellen Ausbau von Infrastrukturprojekten zu gewährleisten. Ein vom Kabinett beschlossener Gesetzesentwurf sieht vor, dass laufende Klageverfahren künftig keine aufschiebende Wirkung mehr haben sollen, um den Projektträgern mehr Planungssicherheit zu bieten. Kern des Entwurfs ist eine Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes.
Zukünftig dürfen nur noch Umweltvereinigungen Klagen einreichen, wenn diese in ihrem spezifischen Tätigkeitsbereich liegen. Zudem wird eine Frist von zehn Wochen eingeführt, innerhalb derer Kläger Beweismittel darlegen müssen. Auch der Missbrauch von Klagen soll durch präzisere Regelungen eingedämmt werden. Aufschiebende Wirkungen sollen nur noch auf Antrag gewährt werden, wodurch automatisch keine Verzögerungen mehr bei rechtlichen Anfechtungen entstehen. Im Eilrechtsverfahren bleibt der Rechtsschutz jedoch bestehen. Zudem können auch Stiftungen als Umweltvereinigungen anerkannt werden.
Die Anpassungen erfolgen im Einklang mit internationalen und europäischen Vorgaben, nachdem der Europäische Gerichtshof das bestehende Recht als ungenügend bezeichnet hatte. Von Seiten des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) kommt Kritik: Zwar begrüßt der NABU die Umsetzung internationaler Regelungen, befürchtet jedoch, dass die Änderung zu unumkehrbaren Umweltschäden führen könnte. Diese Bedenken teilt auch die Grüne Fraktion im Bundestag.
Sprecher Jan-Niclas Gesenhues bemängelt, dass so zivilgesellschaftliche Instrumente im Kampf um Rechtsstaatlichkeit beschnitten würden. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD das Ziel formuliert, sich auf die unmittelbare Betroffenheit im Umweltklagerecht zu fokussieren. Nun ist der Bundestag an der Reihe, sich mit dem Entwurf auseinanderzusetzen.

