Neue Fahrgastrechte für Millionen Bahnkunden
Ein neues Servicecenter Fahrgastrechte in Schwerin nahm mit rund 50 Beschäftigten seine Arbeit auf, wie eine Bahnsprecherin am Mittwoch berichtete. Es bearbeitet zentral die eingereichten Anträge auf Erstattung.
Bei einer Stunde Verspätung gibt es 25 Prozent des Fahrscheinpreises auf Wunsch in bar zurück, ab zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent. Als Mindestbetrag für eine Entschädigung wurden vier Euro festgelegt. Die neuen Regeln gelten für die bundeseigene Deutsche Bahn wie die meisten anderen privaten Anbieter. Für die Reisenden gibt es ein einheitliches Antragsformular für Erstattungen.
Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) kritisierte das Formular als zu unübersichtlich. Bahnkunden könnten eine Erstattung auch mit einem formlosen Brief beantragen. Davon sollten sie rege Gebrauch machen.