Neue Einkommensgrenzen für Elterngeld setzen neue Maßstäbe
Familienplanung und Berufstätigkeit gehen Hand in Hand mit staatlichen Unterstützungen wie dem Elterngeld. Doch nun müssen sich einige Eltern auf Veränderungen einstellen, denn seit Beginn dieses Monats ist der Bezug des Elterngeldes von neuen Einkommensgrenzen abhängig. Für Nachwuchs, der nach dem Ersten des Monats geboren wird, gilt eine angepasste Regelung: Nur noch Eltern mit einem zu versteuernden Einkommen von maximal 200.000 Euro jährlich haben Anspruch auf Elterngeld. Dies markiert eine signifikante Veränderung gegenüber der bisherigen Grenze von 300.000 Euro für Paare.
Eine weitere Anpassung betrifft den parallelen Bezug von Elterngeld durch beide Elternteile. Dieser ist fortan nur noch für die Dauer von höchstens einem Monat und auschließlich im ersten Lebensjahr des Kindes möglich. Frühere Regelungen sahen vor, dass Eltern bis zu sieben Monate gleichzeitig das sogenannte Basiselterngeld beziehen konnten.
Diese Entwicklungen bedeuten eine veränderte finanzielle Planung für Familien, die sich mit den Feinheiten des zu versteuernden Einkommens auseinandersetzen müssen: Zur Berechnung werden vom Bruttoeinkommen Werbungskosten, sonstige Aufwendungen sowie Freibeträge abgezogen. Dadurch kann das zu versteuernde Einkommen deutlich unter dem Bruttoeinkommen liegen.
Die Neuerungen spiegeln den staatlichen Ansatz wider, finanzielle Unterstützungen stärker auf Bedürftige zu fokussieren und gleichzeitig Anreize für eine geregelte gemeinsame Elternzeit zu setzen. (eulerpool-AFX)