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4 Ich beziehe mich auf arbeitslose Bürgergeldempfänger, da wird das Elterngeld von 300 Euro voll angerechnet; Elterngeld sollte für die arbeitende Bevölkerung sein, als Überbrückung, wenn sie wegen dem Baby nicht oder nicht voll arbeiten gehen können.
Oder zeig mir einen Link, indem die 300 Euro Elterngeld (Mindestsatz) bei Bürgergeld nicht angerechnet werden.
Natürlich muss das Elterngeld als Mitwirkungspflicht für das Jobcenter beantragt werden, Sinn macht es aber nicht.