Familienplanung und Berufstätigkeit gehen Hand in Hand mit staatlichen Unterstützungen wie dem Elterngeld. Doch nun müssen sich einige Eltern auf Veränderungen einstellen, denn seit Beginn dieses Monats ist der Bezug des Elterngeldes von neuen Einkommensgrenzen abhängig. Für Nachwuchs, der nach dem ...

Kommentare

(5) Papst · 01. April um 22:43
@4 Ich beziehe mich auf arbeitslose Bürgergeldempfänger, da wird das Elterngeld von 300 Euro voll angerechnet; Elterngeld sollte für die arbeitende Bevölkerung sein, als Überbrückung, wenn sie wegen dem Baby nicht oder nicht voll arbeiten gehen können. Oder zeig mir einen Link, indem die 300 Euro Elterngeld (Mindestsatz) bei Bürgergeld nicht angerechnet werden. Natürlich muss das Elterngeld als Mitwirkungspflicht für das Jobcenter beantragt werden, Sinn macht es aber nicht.
(4) BOOTBOSS · 01. April um 20:19
@2 In Deinem Tweet outest Du Dich mit einem Ausmass an Nichtwissen in Bezug auf Elterngeld, dass einem nix mehr einfällt und man deshalb darauf nicht eingehen kann. Wenn man absolut keine Ahnung hat, einfal mal ....
(3) k529122 · 01. April um 19:34
Absolut richtig
(2) Papst · 01. April um 19:31
@1 Ich sehe auch keinen Sinn beim Elterngeld für arbeitslose Bürgergeldbezieher; das wird ja ohnehin angerechnet, bedeutet für die Bürger nur viel Bürokratie und für die Jobcenter viel Aufwand ebenso wie für die auszahlende Stelle vom Elterngeld.
(1) BOOTBOSS · 01. April um 19:05
Man sollte solchen Luxusproblemen gar keine Aufmerksamkeit schenken, vier Prozent der Paare in Deutschland verdienen mehr als 150000 Euro. Über Bürgergeld für die Ärmsten wird gesstritten, aber die 4 % der reichsten Paare bekommen Sozialleistungen in Form von Elterngeld
 
Suchbegriff