Neue Cannabisgesetzgebung stellt Länder vor Praxisfragen
Der Startschuss für die umstrittene Cannabislegalisierung ist gefallen und bringt eine Reihe von Herausforderungen für die Praxis mit sich. Seit Anfang April haben volljährige Bürger die Möglichkeit, Cannabis zum Eigenbedarf zu besitzen und anzubauen – innerhalb eines gesetzlich festgelegten Rahmens. Dieser Rahmen definiert klare Regeln, zu denen auch definierte Verbotszonen gehören, sowie potenzielle Sanktionen bei Verstößen.
Die Freigabe des Cannabis-Konsums impliziert jedoch nicht nur Freiheiten, sondern auch Pflichten und weitere Maßnahmen, die in den Gesetzen verankert sind. Bußgeldkataloge, die von den Bundesländern individuell ausgearbeitet werden, sowie ein festzulegender Grenzwert für THC im Straßenverkehr sind Teil der Regulierungen, die den Konsum in einen sicheren und kontrollierten Rahmen rücken sollen.
Bis zu 30.000 Euro können Ordnungswidrigkeiten, die aus Fahrlässigkeit oder Vorsatz begangen werden, kosten, wobei das Minimum bei symbolischen 5 Euro liegt. In diesem Spannungsfeld gilt es für die zuständigen Behörden, adäquate Strafen für die Verstöße festzulegen, wobei auch eine länderübergreifende Zusammenarbeit zur Standardisierung der Praxis angedacht ist.
Einheitlichkeit in der Handhabe ist bislang noch nicht in Sicht. Bayern hat bereits einen Bußgeldkatalog etabliert, der mit 1.000 Euro Strafe für das Konsumieren in Gegenwart von Kindern ein klares Zeichen setzt. Auch der Cannabisgebrauch auf Volksfesten wie dem Oktoberfest ist untersagt, was insbesondere dem Schutz junger Menschen dienen soll. Hessen berät noch über Verbotszonen und Bußgelder, während Hamburg sich an den Vorgaben Bayerns zu orientieren scheint. Baden-Württemberg prüft ebenfalls die Optionen und betont, dass auch auf dem Stuttgarter Frühlingsfest kein Konsum gestattet wird.
Eine weitere Maßnahme zur Sicherheit im Straßenverkehr wird eine gesetzlich festgelegte Grenze für den THC-Wert sein: Ab 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut droht gemäß eines Entwurfs eine Sanktionierung analog zur Alkohol-0,5-Promille-Grenze, was ein Bußgeld und ein Fahrverbot nach sich ziehen kann. Diese Regelung, die von den Regierungsfraktionen im Bundestag vorangetrieben wird, soll die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleisten und einen fairen Ausgleich zwischen Freiheit und Verantwortung schaffen. (eulerpool-AFX)