Negativzinsen nicht immer zulässig
26. Februar 2025, 09:25 Uhr · Quelle: LifePR
Düsseldorf, 26.02.2025 (lifePR) - In der Regel bekommen Sparer Zinsen, wenn sie Geld zur Bank bringen. Doch über Jahre berechneten viele Geldhäuser ihren Kunden negative Zinsen für deren Guthaben. Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach Inhaber von Sparkonten nun mit Rückzahlungen rechnen können – wohingegen für Kunden mit Girokonten das nicht immer gilt (Az.: XI ZR 183/23).
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