Nach Urteil des VG Köln: Massive Behinderung des Glasfaserausbaus durch Telekom droht
Bundespolitik muss Durchsetzung von notwendigen Informationsansprüchen beim geförderten Leerrohr-Zugang gesetzlich stärken.

27. Mai 2025, 09:52 Uhr · Quelle: Pressebox
Das Urteil des VG Köln könnte den Glasfaserausbau in Deutschland stark behindern, indem es der Telekom erlaubt, den Zugang zu geförderten Leerrohren zu verzögern. Der VATM fordert gesetzliche Regelungen für einen diskriminierungsfreien Zugang zu diesen Infrastrukturen, um den Ausbau voranzutreiben.

Köln, 27.05.2025 (PresseBox) - Das jetzt veröffentlichte Urteil des VG Köln (Az.: 1 K 771/24) zum geförderten Leerrohrzugang (im Streitbeilegungsverfahren Az.: BK11-23/009) kann den diskriminierungsfreien und offenen Zugang zu öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzen ganz erheblich einschränken. Der Telekom wird hiermit ermöglicht, die Nutzung bereits vorhandener Infrastrukturen für Wettbewerber zu verzögern. Sie muss nicht – wie bislang gelebte Praxis – die notwendigen Informationen und die Gewährung des Zugangs zum Leerrohr gleichzeitig zur Verfügung stellen, sondern kann nun zunächst die Information bereitstellen und erst dann in einem weiteren Schritt den Zugang gewähren. Allein schon die Bereitstellung der Information kann sich über längere Zeit hinausziehen, was einer Verweigerung zum Leerrohrzugang gleichkommt.

„Dies ist ein unnötiger Rückschlag für den Glasfaserausbau in Deutschland,“ betont VATM-Geschäftsführer Dr. Frederic Ufer. „Die Leerrohrinfrastruktur, die mit öffentlichen Geldern gefördert wurde, wie auch die seit Jahrzehnten abgeschriebenen Bestandsleerrohre der Telekom sind ein maßgeblicher Hebel für den schnellen und einfachen Glasfaserausbau, ohne die Straßen immer wieder aufreißen zu müssen.“

DieBundesnetzagentur hatte im Jahr 2023nach einer Beschwerde von Wettbewerbern entschieden, dass dieTelekom zur Gewährung des offenen Netzzugangs bei Leerrohren verpflichtetist, die im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus verlegt worden sind. Dabei legte die Bundesnetzagentur das Gesetz so aus, dass derAnspruch auf Informationen zu den entsprechenden Leitungsstrecken, sowie derZugangsanspruch effizient in einem einzigen Verfahrensganggeltend gemacht werden konnte. Gegen den Beschluss der Regulierungsbehörde war dieTelekom mit einer Beschwerdevor demVerwaltungsgericht Kölnvorgegangen. Dieses hat nun geurteilt, dass dieInformationsbeschaffung über die vorhandenen Strecken und der begehrte Zugang in unterschiedlichen Verfahrenvor unterschiedlichen Gerichten geltend gemacht werden müssen. Für die den Glasfaserausbau in Deutschland maßgeblich tragenden Wettbewerber bedeutet dies, dass künftig jedes Unternehmen die notwendigen Informationen und den Zugang zu Leerrohren in einzelnen Verfahren einfordern muss.Wie genau das zu erfolgen hat, bleibt dagegen unklar. „Man kann sich vorstellen, wie lange solche gerichtlichen Verfahren bei der Überlastung deutscher Gerichte dauern werden und welche zusätzlichen Kosten diese Verfahren mit sich bringen.Das Verwaltungsgericht hat dem schnellen Glasfaserausbau damit ganz klar einen Bärendienst erwiesen“, sagt Ufer.

Umso wichtiger sei es jetzt, denunkomplizierten Zugang zu den notwendigen Informationen und zu den Netzen des Incumbents gesetzlich festzuschreiben. „Das neue Bundesdigitalministerium muss hier schnellstens die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen. Bei denanstehenden Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG)muss der diskriminierungsfreie, offene Netzzugang zu öffentlich geförderten Telekommunikationslinien oder Telekommunikationsnetzen im Sinne eines zügigen Ausbaus gesetzlich verankert werden.“

Die jüngste TK-Marktanalyse, die der VATM Ende April veröffentlicht hat, zeigt sehr deutlich, dass Deutschland noch weit von einer flächendeckenden Glasfaserversorgung entfernt ist. Selbst optimistische Rechenmodelle gehen davon aus, dass bis Ende 2030 lediglich knapp 15 Millionen FTTB/H-Anschlüsse (Homes Activated) genutzt werden können.

„Wir fallen international weiter zurück, wenn jetzt nicht schnellstens gegengesteuert wird und alle Ressourcen für den Ausbau der Glasfaserinfrastruktur genutzt werden“, warnt der Geschäftsführer. Dazu gehörten vor allem die Leerrohre der Telekom, die wie Geisternetze in der Erde lägen, ohne dass deren Möglichkeiten im Interesse der Menschen ausgeschöpft würden. „Auf diesen Infrastrukturschatz müssen alle ausbauenden Unternehmen schnell und unkompliziert zugreifen können.

Kommunikation
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