Mütterrente III: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben
Die Einführung der erweiterten Mütterrente muss aus technokratischen Gründen warten. Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums teilte mit, dass die Auszahlung der Leistungen aufgrund notwendiger technischer Vorbereitungen erst ab 2028 erfolgen kann. Die Rentenversicherung benötigt zwei Jahre ab Verkündung des Gesetzes, um die großzügigere Regelung entsprechend umzusetzen.
Kritik an dieser Verzögerung kommt lautstark aus der CSU, die die Einführung der Mütterrente in den Koalitionsverhandlungen maßgeblich vorangetrieben hatte. Klaus Holetschek, Vorsitzender der CSU-Landtagsfraktion, äußerte Unverständnis über den langen Vorlauf und forderte zügigere Umsetzung seitens des Verwaltungsapparats unter der Verantwortung von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). Jede weitere Verzögerung würde Millionen von Frauen benachteiligen, so Holetschek energisch.
Die geplante Mütterrente III, die einheitliche Rentenpunkte für alle Mütter unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder vorsieht, soll über Steuermittel finanziert werden. Bislang gelten ungleiche Gutschriften für Erziehungszeiten von vor 1992 geborenen Kindern. Die schwarz-rote Bundesregierung verankerte erstmals höhere Ausgaben von fünf Milliarden Euro in ihrer Finanzplanung für 2028, ebenso für das Folgejahr. Dies wurde von Finanzminister Lars Klingbeils Sprecher ebenfalls bestätigt.
Bereits zuvor hatte die Rentenversicherung aber auf die Komplexität hingewiesen: Zur Identifikation der Anspruchsberechtigten muss eine umfassende Auswertung der Datenbank mit rund 26 Millionen Renten erfolgen – ein verständlicher Hinweis auf die technische Mammutaufgabe, die vor der Behörde liegt.

