Müll: Bürger sollen noch mehr sortieren
Das sieht der erste Arbeitsentwurf des Bundesumweltministeriums für eine Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts vor, der am Montag bekannt wurde. Danach soll eine solche Wertstofftonne von Anfang 2015 an aufgestellt werden, so der der Deutschen Presse-Agentur dpa vorliegende Entwurf.
Eine solche Tonne könnte nach Einschätzung aus der Abfallbeseitigungs-Branche an die Stelle der gelben Tonne treten und neben Kunststoffen auch Metalle sowie eventuell kleine Elektrogeräte und Holz-Wertstoffe aufnehmen. Der Recycling-Anteil soll von jetzt 63 Prozent bis zum 1. Januar 2020 auf dann mindestens 65 Prozent erhöht werden. Die Landesbehörden sollen dem Bundesministerium jährlich bis zum 30. Juni eine nachprüfbare Dokumentation über das erreichte Wiederverwertungs-Volumen liefern. Mit dem Gesetz wird teilweise eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt, was bis Ende des Jahres erledigt sein muss.
Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) nahm den Entwurf «verhalten positiv» auf. «Wir begrüßen, dass die stoffliche Verwertung von Abfällen den Vorrang gegenüber der Verbrennung haben soll. Wir wünschen uns hierzu aber noch eine stärkere Präzisierung», sagte BDE-Präsident Peter Kurth. «Der Gesetzentwurf ist der Einstieg in ein neues Verständnis der Rohstoff- und Ressourcen-Wirtschaft in Deutschland.» Jedoch gebe es «noch erheblichen Korrekturbedarf».
Der Verband unterstützte ausdrücklich die geplante Einführung der Wertstofftonne in Deutschland und die Erhöhung der Recyclingquoten. Allerdings sei in Sachen Recyclingquoten noch wesentlich mehr möglich. Die Steigerung der Recyclingquote von 63 auf 65 Prozent im Jahr 2020 sei nicht ambitioniert genug. «Wir plädieren dafür, die Recyclingquote bei 80 bis 85 Prozent festzuschreiben.»
Das Gesetz bietet in seiner bisherigen Fassung aber auch weiter Konfliktstoff zwischen privaten und kommunalen Entsorgern. Bei getrennt gesammelten Abfällen dürfe es keinen Erstzugriff der Kommunen geben, forderte Kurtz. «Hier muss das Gesetz klar die gewerbliche Sammlung festschreiben. Alles andere wäre eine Rolle rückwärts gegenüber der (EU-)Abfallrahmenrichtlinie und das Gegenteil von fairem Wettbewerb. Das kann nicht gewollt sein.»