Mietpreisbremse bis 2029 verlängert: Ein Balanceakt auf dem Wohnungsmarkt
Der Bundestag hat eine entscheidende Maßnahme zur Entlastung des Wohnungsmarktes beschlossen: Die Mietpreisbremse, die vor allem in stark nachgefragten Regionen angewendet wird, ist nun bis Ende 2029 verlängert worden. Mit ihrer Zustimmung haben CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen signalisiert, dass sie dem Mieterschutz Priorität einräumen.
Die AfD lehnte den Vorschlag ab, während sich Die Linke der Abstimmung enthielt. In Gebieten, die von der jeweiligen Landesregierung als angespannter Wohnungsmarkt definiert wurden, darf die Miete bei Neuvermietung fortan nur noch bis zu zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Ausgenommen von dieser Regelung sind allerdings Neubauten, deren Erstvermietung nach Oktober 2014 stattfand, sowie Wohnungen, die nach einer umfassenden Modernisierung wieder auf den Markt kommen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig von der SPD hat bereits angekündigt, dass weitere Maßnahmenpakete in Planung sind.
Diese sollen sich unter anderem mit Indexmieten, möblierten Wohnungen und der Erweiterung von Schonfristregelungen beschäftigen. So bleibt der Wohnungsmarkt auch in den kommenden Jahren ein politisches Feld voller Dynamik und Reformpotenzial.

