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29. Juni 2009
Den Kardinal-Fehler hat aber schon das BVerfG begangen. Eine Verletzung des GG gehört SOFORT unterbunden und evtl. auch RÜCKwirkend. Praktische Auswirkungen können dann u. a. die Rückzahlung von zu Unrecht erhaltenen Zuwendungen (der Parteien/Abgeordneten) sein.
Tja, vor wenigen Tagen war hier noch zu lesen, dass Union und FDP die BT- Wahl 2009 voraussichtlich gerade wegen Überhangmandaten gewinnen werden. Da macht es doch Sinn, den Zeitrahmen für die von Gericht verfügte Frist bis zum letzten Tag auszureizen. Egal welche Partei auch immer, es ist ein völliges Unding, dass es u.U. mehr Mandate für eine Partei gibt, als ihr nach dem Stimmenanteil zustehen. Letztlich wird hier der Wählerwille verfälscht!
Da hat Frau Merkel wohl Angst, das sie dann nicht mehr Kanzlerin ist, wenn das geändert wird... Schön, dann kommen bald andre Zeiten, wenn die Überhangmandate wegfallen. :-D
Das war doch klar. Falls die Überhangmandateregelun g zum Nachteil der CDU wäre, hätte man natürlich dringenden Handlungsbedarf gesehen und aus demokratischen und rechtsstaatlichen Gründen und so weiter ganz schnell eine neue Regelung gefunden. Aber da das ja nunmal nicht so ist, hat man natürlich Zeit.