Matratzen-Trick auf Kaffeefahrten
(lifepr) Düsseldorf, 20.02.2017 - Es klingt nach einem vermeintlich guten Service, wenn ein Unternehmen seinen Kunden anbietet, die neue Matratze nicht nur zu liefern, sondern gleich auszupacken und auf das Bett zu legen. Doch die ARAG Experten raten zur Vorsicht bei solchen Angeboten. Denn unter Umständen ist dies nur der dreiste Versuch, das Widerrufsrecht, das jedem Verbraucher mindestens 14 Tage lang zusteht, auszuhebeln. In einem konkreten Fall hatte ein Kaffeefahrtunternehmen seine Kunden mit genau diesem Serviceangebot gelockt. Denn in den Widerrufsbelehrungen des dubiosen Unternehmens war die Rückgabe von geöffneten oder benutzten Waren ausgeschlossen. Doch die Richter sahen den Fall anders und gaben der Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg statt (LG Berlin, Az.: 15 O 54/16). Laut ARAG Experten sieht das Gesetz eine Einschränkung des Widerrufsrechts in solchen Fällen nicht vor.
Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/
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