Lyft setzt sich in Aktionärsklage durch – Richterspruch sorgt für Klarheit
In einem aufsehenerregenden Fall um das Fahrdienstunternehmen Lyft hat eine Bundesrichterin in San Francisco entschieden, eine Klage abzuweisen, die dem Unternehmen vorgeworfen hatte, seine Aktionäre getäuscht zu haben. Begehrt wurde die Korrektur eines Fehlers in einem Ergebnisbericht, welcher entscheidend für die Bewertung eines wichtigen Gewinnkennwerts war und zu erheblichen Kurskapriolen der Lyft-Aktie geführt hatte.
Richterin Trina Thompson urteilte, dass die Aktionäre im Rahmen der vorgeschlagenen Sammelklage nicht überzeugend darstellen konnten, weshalb das Unternehmen die Korrektur des Fehlers in einem Zeitraum von 42 Minuten und nicht schneller hätte vornehmen müssen. Die Entscheidung bringt eine gewisse Erleichterung für Lyft, das nun mehr rechtliche Sicherheit hat, während zugleich die Anforderungen an die Transparenz von Finanzberichten in der Unternehmenswelt verdeutlicht werden.
Die zügige Entscheidung der Richterin zeigt, dass schnelles Handeln bei Fehlern von Unternehmen gefordert, jedoch mit einem Augenmaß betrachtet wird. Durch die rechtliche Klarstellung können andere börsennotierte Unternehmen Hoffnung schöpfen, dass auch bei kleinen Kommunikationspannen nicht gleich mit der vollen Härte des Aktionärsrechts zu rechnen ist.

