Luxusvillen als Hartz-IV-Schonvermögen umstritten
Nachgedacht wird nach einem Fernsehbericht vor allem über die Ankündigung, dass selbstbewohnte Immobilien jedweder Größe auch dann nicht verkauft werden müssen, wenn der Eigentümer zum Hartz-IV-Empfänger wird.
Bei einer steuerfinanzierten Unterstützungsleistung wäre eine Zwölf-Zimmer-Villa plus Gärtner «nicht zu verantworten», sagte der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) dem ARD-Politikmagazin «Kontraste» (Ausstrahlung am Donnerstagabend). Der FDP-Sozialpolitiker Heinrich Kolb sagte: «Wir wollen mit Augenmaß die Dinge regeln. Augenmaß heißt, dass nicht alles möglich sein wird.»
Die Generalsekretäre von CDU und FDP, Ronald Pofalla und Dirk Niebel, hatten am 14. Oktober verkündet, dass künftig auch stattlicher Immobilienbesitz der Auszahlung von Hartz IV nicht im Wege stehen soll. Aus Koalitionskreisen hieß es dazu auf dpa-Anfrage, viele der Vereinbarungen seien bei den Verhandlungen sehr vage formuliert worden. An diesen Stellen müsse nun nachgearbeitet werden.