Lohnschere zwischen Ost und West: Mindestlohn als Katalysator der Annäherung
In der Debatte über Einkommensunterschiede in Deutschland zeichnet sich eine positive Entwicklung ab: Die Lohnlücke zwischen West- und Ostdeutschland verkleinert sich allmählich. Einer aktuellen Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung zufolge liegt das Durchschnittseinkommen von Vollzeitbeschäftigten im Westen bei 4.810 Euro brutto monatlich, während es in den neuen Bundesländern 3.973 Euro beträgt – ein Unterschied von gut 17 Prozent. Seit 2014 ist der Einkommensabstand um sieben Prozentpunkte geschrumpft, eine Entwicklung, die maßgeblich auf die 2015 eingeführte Mindestlohnregelung zurückzuführen ist.
Besonders ostdeutsche Beschäftigte, die häufig im Niedriglohnsektor tätig sind, profitierten überproportional von dieser Maßnahme. Gehaltsexperte Malte Lübker betont, dass die Erhöhung des Mindestlohns auf 14,60 Euro bis Januar 2027 eine weitere Annäherung wahrscheinlich macht.
Auch innerhalb der westlichen Bundesländer existieren signifikante Einkommensunterschiede. Während Hamburg mit einem durchschnittlichen Stundenlohn von 26,88 Euro an der Spitze steht, weist Schleswig-Holstein lediglich 22,15 Euro auf. Mecklenburg-Vorpommern im Osten kommt auf 20,33 Euro pro Stunde.
Ungeachtet der Fortschritte war der Angleichungsprozess vor der Einführung des Mindestlohns wesentlich langsamer, wie die Entwicklung zwischen 1999 und 2014 zeigt. Tarifverträge spielen für weitere Fortschritte eine entscheidende Rolle, wobei die Tarifbindung im Osten noch immer geringer ist.

