Kostenfallen-Gesetz soll Verträge auf ein Jahr befristen

Berlin (dpa) - Verbraucherschutzministerin Christine Lambrecht will mit ihrem geplanten Gesetz gegen Kostenfallen die Laufzeit von Verträgen für Dienstleistungen wie Mobilfunk und Fitnessstudios auf ein Jahr begrenzen. Es geht um Verträge, die die regelmäßige Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen betreffen. Die Anbieter sollen nur noch Vertragslaufzeiten von bis zu einem Jahr - statt bisher zwei Jahre - anbieten dürfen. Die Verträge sollen sich automatisch nur noch um drei statt bisher zwölf Monate verlängern dürfen. Die Kündigungsfrist sinkt von drei Monate auf einen Monat.

Verbraucher / Dienstleistungen / Telekommunikation / Freizeit / Deutschland
16.08.2019 · 03:55 Uhr
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