Kontogebühren: Rückerstattungsansprüche nach BGH-Urteil bleiben oft ungenutzt
Eine aktuelle Studie des Vergleichsportals Verivox zeigt auf, dass nur ein kleiner Teil der Bankkunden in Deutschland die Erstattung unrechtmäßig erhobener Kontogebühren eingefordert hat. Lediglich 11 Prozent der Befragten machten von ihren potenziellen Ansprüchen Gebrauch, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) im April 2021 die Zustimmungsfiktionsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unzulässig erklärt hatte.
Diese Klauseln haben bisher dazu geführt, dass Banken und Sparkassen Änderungen der Kontogebühren als akzeptiert betrachten konnten, sofern Kunden nicht innerhalb einer festgelegten Frist widersprachen. Nach dem Urteil des BGH besteht für viele Verbraucher jedoch ein Anspruch auf Rückzahlung bereits gezahlter Gebühren. Jedoch ist es Verivox zufolge bisher keiner Bank bekannt, die vor dem Karlsruher Urteil eigenständig die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden eingeholt hatte.
Obwohl 82 Prozent der Umfrageteilnehmer 2021 die Absicht äußerten, unrechtmäßige Gebühren zurückzufordern, bleibt die Realität anders. Vier von zehn Befragten sind sich des BGH-Urteils nicht einmal bewusst. Selbst von denjenigen, die über die Entscheidung informiert sind, verzichten mehr als 80 Prozent auf eine Rückzahlung. Gründe hierfür sind unter anderem mangelnde Ansprücheinschätzung, der vermeintlich hohe Aufwand und die Sorge um mögliche negative Auswirkungen auf die Geschäftsbeziehung zur Bank.
Heute verhandelt der BGH erneut einen Fall, in dem es um solche Gebührenerstattungen bei der Berliner Sparkasse geht. Hierbei wird besonderes Augenmerk auf die Verjährungsfristen von Ansprüchen gelegt. Ob allerdings bereits ein Urteil verkündet wird, bleibt abzuwarten.

