Koalition verschärft Migrationspolitik: Neue Hürden beim Familiennachzug und bei Einbürgerung
Die neue Koalition aus CDU/CSU und SPD hat Änderungen in der Migrationspolitik beschlossen, die bedeutende Eingriffe im Bereich des Familiennachzugs und der Einbürgerung vorsehen. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) stellte zwei Gesetzentwürfe vor, die nun der Zustimmung des Bundestages bedürfen.
Diese Maßnahmen sehen vor, dass Menschen mit subsidiärem Schutzstatus, die aufgrund von Gefährdungen wie politischer Verfolgung in Deutschland bleiben dürfen, für zwei Jahre keine nahen Angehörigen mehr nachholen können. Diese Regelung solle unter anderem Kommunen entlasten und die Sogwirkung nach Deutschland reduzieren.
Weiterhin betrifft die beschlossene Änderung auch die im Rahmen der Ampel-Koalition eingeführte beschleunigte Einbürgerung gut integrierter Einwanderer. Diese Möglichkeit soll rückgängig gemacht werden, um den Zugang zur Staatsbürgerschaft nicht zu einfach erscheinen zu lassen.
Fachleute wie der Migrationsforscher Herbert Brücker äußerten Bedenken, dass diese Änderungen gerade die Gruppen betreffen, die für den deutschen Arbeitsmarkt besonders wertvoll sind. Kritiker, wie die Organisation Pro Asyl, warnen vor den humanitären Folgen dieser Maßnahmen.
Sie befürchten, dass die Trennung von Familien die Integration erschwert und legale Fluchtwege weiter einschränkt. Gleichwohl bekräftigte der Sachverständigenrat für Integration und Migration seine Unterstützung für die Rücknahme der beschleunigten Einbürgerung.
Der Koalitionsvertrag sieht jedoch vor, andere Reformen des Staatsbürgerschaftsrechts wie die Reduzierung der Wartefrist für normale Einbürgerungen auf fünf Jahre beizubehalten.

