Klage gegen RWE-Pläne: Umweltschützer im Einsatz für den Hambacher Forst
Die Auseinandersetzungen um den Braunkohletagebau Hambach gehen in die nächste Runde. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster Klage gegen den neuen Hauptbetriebsplan der RWE Power AG eingereicht. Nach Auffassung des BUND ist der Plan, der ab dem 1. Januar 2025 gültig sein soll, fehlerhaft. Das Oberverwaltungsgericht hat den Eingang dieser Klage bestätigt.
Gegenstand der Beschwerde ist das Genehmigungsverfahren durch das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg. Der BUND kritisiert insbesondere die geplante Abbaggerung der sogenannten Manheimer Bucht in den nächsten drei Jahren. Hierbei bestehe die Gefahr einer Zerstörung eines essentiellen Biotopverbunds. Zudem, so bemängeln die Umweltschützer, seien mögliche Alternativen zum Abbau nicht ausreichend geprüft worden. Mit einem Eilantrag soll überdies der Beginn von Rodungsarbeiten in naher Zukunft verhindert werden.
Die Region um den Hambacher Forst ist seit Jahren ein Symbol des Widerstands gegen den Braunkohletagebau. Während Nordrhein-Westfalen anstrebt, bereits 2030 aus der Kohleverstromung auszusteigen, setzen sich Umweltaktivisten unermüdlich für den Schutz der umliegenden Gebiete ein.

