Kinderzuschlag erreicht 30 Prozent aller Anspruchsberechtigten

Berlin (dts) - Der Kinderzuschlag, der arme Familien davor bewahren soll, zum Sozialfall zu werden, wird nur von einer Minderheit der berechtigten Familien in Anspruch genommen. Das gehe aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, berichtet die "Welt". Demnach wird der Kinderzuschlag nach Schätzungen des Fraunhofer-Instituts nur von 30 Prozent der möglichen Berechtigten genutzt.

Umgekehrt wurden 66 Prozent aller eingereichten Anträge abgelehnt - "möglicherweise als Folge der engen Anspruchsvoraussetzungen". Im Juni 2016 bezogen insgesamt 55.215 Familien für insgesamt 153.537 Kinder den Kinderzuschlag; knapp 20.000 Familien davon haben drei und mehr Kinder. Der Kinderzuschlag wird an Familien gezahlt, die zu viel verdienen, um Hartz IV zu bekommen, aber zu wenig, um das Existenzminimum ihrer Kinder zu sichern. Er wurde zum 1. Juli 2016 von 140 auf maximal 160 Euro pro Kind erhöht. Für die Grünen offenbaren die Zahlen einen dringenden Reformbedarf. "Wenn nur 30 Prozent der Berechtigten den Kinderzuschlag nutzen, ist dies ein Armutszeugnis, was die Bekämpfung der Kinderarmut anbelangt. Da hilft auch eine Erhöhung des Zuschlags nicht. Das Ziel muss 100 Prozent lauten", sagte die kinder- und familienpolitische Sprecherin der Fraktion, Franziska Brantner, der Zeitung. Die Bundesregierung jedoch prüfe die Weiterentwicklung der Leistung "bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag". "Mangelndes Wissen über diese Leistung, ein kompliziertes Antragswesen, ein abruptes Ende der gesamten Unterstützung, wenn auch nur ein Euro mehr verdient wird - es gibt viele Gründe, warum 70 Prozent der Anspruchsberechtigten den Kinderzuschlag nicht nutzen", so Brantner. Der Kinderzuschlag gehöre deshalb "dringend von Grund auf reformiert". Um zu erreichen, dass Familien an der Armutsgrenze den Kinderzuschlag auch wirklich bekommen, wollen die Grünen die Leistung in Zukunft so gestalten, dass sie quasi automatisch von der Familienkasse ausgezahlt wird, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Die Einkommensobergrenze müsse zudem sanft auslaufen, anstatt abrupt zu enden. Damit soll verhindert werden, dass ein negativer Arbeitsanreiz entsteht. Mit diesen Maßnahmen, glaubt die Partei, könne man die berechtigten Familien auch wirklich erreichen. Brantner: "Kinder zu haben darf nicht in die Armut führen." Im Familienministerium baut man hingegen zunächst darauf, den Kinderzuschlag mit einer "Informationsoffensive" bekannter zu machen. Nach der letzten Informationskampagne im vergangenen Jahr habe es 50 Prozent mehr telefonische Anfragen in den Servicecentern gegeben, heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage. Demnächst sei geplant, "den Erstkindergeldbescheiden eine Information über den Kinderzuschlag beizufügen, um die potenziellen Anspruchsberechtigten frühzeitig anzusprechen." Ein Gesetz zur Reform des Kinderzuschlags sei derzeit nicht geplant. "Verbesserungen werden aber geprüft."
Politik / DEU / Familien / Arbeitsmarkt
26.08.2016 · 12:47 Uhr
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