Kinderkrankengeld: Mütter tragen im Betreuungsalltag die Hauptlast
Die aktuelle Auswertung der Barmer Krankenkasse offenbart erneut ein markantes Ungleichgewicht in der Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld zwischen Müttern und Vätern in Deutschland. Während im Jahr 2024 etwa 296.000 Anträge von Müttern eingereicht wurden, lag die Zahl bei den Vätern lediglich bei 109.000. Diese Zahlen knüpfen nahtlos an die Vorjahre an, in denen die Tendenz einer ungleichen Verteilung ebenfalls deutlich sichtbar war. Im Jahr 2023 etwa meldete die Barmer 297.000 Anträge von Frauen gegenüber 108.000 von Männern. Auch das Jahr 2021 zeigte mit 365.000 Anträgen von Müttern gegenüber 139.000 von Vätern eine ähnliche Diskrepanz.
Dieses wiederkehrende Muster verdeutlicht die nach wie vor bestehende ungleiche Verteilung der familiären Betreuungsverantwortung, ein Punkt, auf den Christoph Straub, Vorstandschef der Barmer, klar hinweist. Ein Blick auf die registrierten Zahltage unterstreicht diesen Umstand eindrucksvoll. Im Jahr 2024 entfielen von insgesamt 877.000 Zahltagen 648.000 auf Mütter und nur 229.000 auf Väter. Bereits im Jahr zuvor war das Bild ähnlich: Von 890.000 Zahltagen wurden 663.000 von Frauen beansprucht und 227.000 von Männern.
Angesichts dieser Zahlen bleibt die Frage, wie eine gleichmäßigere Verteilung der Betreuungsverantwortung erreicht werden kann, nach wie vor virulent. Für die Eltern gibt es seit Anfang 2024 erweiterte Ansprüche beim Kinderkrankengeld. Pro Kind können sie nun 15 statt zuvor 10 Tage im Jahr beantragen. Bei Alleinerziehenden verdoppelt sich dieser Anspruch auf 30 Tage. Eltern mit mehr als zwei Kindern haben die Möglichkeit, das Kinderkrankengeld für bis zu 35 Tage in Anspruch zu nehmen, Alleinerziehende in denselben Fällen sogar bis zu 70 Tage.
Dabei beträgt das Kinderkrankengeld in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts und kann flexibel über das Jahr hinweg verteilt werden.

