Kinderdepot nutzen & Abgeltungssteuer sparen
Kursgewinne von 13.096 Euro steuerfrei realisieren

21. Oktober 2025, 09:27 Uhr · Quelle: LifePR
Mit einem Kinderdepot bleiben Kapitalerträge bis zu 13.096 Euro steuerfrei. So lernen Kinder spielerisch den Umgang mit Geld und Märkte.

Augsburg, 21.10.2025 (lifePR) - Kapitalerträge von Kindern: Wie viel dürfen Kinder steuerfrei verdienen?

Immer mehr Eltern entdecken das sogenannte Kinderdepot als sinnvolle Möglichkeit, ihren Nachwuchs frühzeitig am Kapitalmarkt teilhaben zu lassen. Neben dem pädagogischen Effekt – Kinder lernen, wie Geldanlage funktioniert – spielt dabei auch ein steuerlicher Vorteil eine wesentliche Rolle. Denn Kapitalerträge, die auf den Namen des Kindes erzielt werden, können in erheblichem Umfang steuerfrei bleiben. Entscheidend sind dabei zwei zentrale Freibeträge, die sich auch im Jahr 2025 wieder leicht erhöhen.

Grundsätzlich gilt: Kinder sind steuerrechtlich eigenständige Personen. Sie haben – wie Erwachsene – Anspruch auf den allgemeinen Grundfreibetrag, der das steuerfreie Existenzminimum abbildet. Für das Jahr 2025 liegt dieser Betrag bei rund 12.096 Euro. Darüber hinaus steht jedem Steuerpflichtigen, also auch Kindern, der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr zu. Unter dem Strich bedeutet das: Wenn ein Kind keine weiteren Einkünfte erzielt, kann es bis zu rund 13.096 Euro Kapitalerträge im Jahr vereinnahmen, ohne dafür Steuern zu zahlen.

Wichtig ist dabei, dass die steuerliche Entlastung nicht automatisch erfolgt. Damit die Bank Kapitalerträge bis zum Pauschbetrag direkt steuerfrei auszahlt, muss für das Kind ein Freistellungsauftrag hinterlegt werden. Wird dieser Betrag überschritten, führt die Bank in der Regel die Abgeltungsteuer von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) automatisch ab. Liegt das Einkommen des Kindes aber insgesamt unter dem Grundfreibetrag, kann die zu viel gezahlte Steuer über eine Steuererklärung des Kindes vollständig zurückgeholt werden. Alternativ kann man beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen, mit der die Bank von vornherein keinen Steuerabzug vornimmt – das ist vor allem dann sinnvoll, wenn absehbar ist, dass das Kind dauerhaft keine steuerpflichtigen Einkünfte erzielt.

Das Kinderdepot, wie es auch auf fondsfueralle.de beschrieben wird, nutzt genau diese steuerlichen Spielräume. Es handelt sich um ein Wertpapierdepot, das auf den Namen des Kindes geführt wird und von den Eltern verwaltet wird, solange das Kind minderjährig ist. Sämtliche Erträge aus Dividenden, Zinsen oder Kursgewinnen fließen damit formal dem Kind zu und werden bei seiner persönlichen Steuer berücksichtigt. So können Gewinne, die im Depot erzielt werden, innerhalb der Freibeträge völlig steuerfrei bleiben. Wird beispielsweise ein Gewinn von 10.000 Euro realisiert, fällt im Kinderdepot keine Steuer an, solange keine anderen Einkünfte bestehen – im elterlichen Depot hingegen würde auf denselben Gewinn sofort Abgeltungsteuer anfallen.

Neben den steuerlichen Vorteilen bietet das Kinderdepot auch praktische Lerneffekte. Kinder erleben direkt, wie Kapitalmärkte funktionieren und wie sich langfristiges Investieren auszahlen kann. Durch die oft viele Jahre laufende Anlagedauer wirken Zins- und Zinseszinseffekte besonders stark. fondsfueralle.de betont, dass die frühe Kapitalmarktteilnahme Kindern nicht nur finanzielle Chancen eröffnet, sondern auch das Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge stärkt – eine wertvolle Vorbereitung auf spätere Finanzentscheidungen.

Allerdings sollten Eltern bei der Einrichtung eines Kinderdepots einige Punkte beachten. Übertragungen von Geld oder Wertpapieren an das Kind gelten rechtlich als Schenkungen. Innerhalb der gesetzlichen Freibeträge – derzeit 400.000 Euro pro Kind und Elternteil innerhalb von zehn Jahren – sind sie steuerfrei. Dennoch ist es ratsam, solche Übertragungen schriftlich zu dokumentieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Wichtig ist zudem, dass das Vermögen nach der Schenkung tatsächlich dem Kind gehört. Eine Rückübertragung an die Eltern wäre nicht nur rechtlich problematisch, sondern könnte auch als steuerlicher Gestaltungsmissbrauch gewertet werden.

Auch mögliche Auswirkungen auf andere Bereiche dürfen nicht übersehen werden. Ein größeres Vermögen im Kinderdepot kann beispielsweise beim BAföG oder der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung relevant werden, da bestimmte Freibeträge überschritten werden könnten. Wer also plant, frühzeitig für das Kind anzulegen, sollte diese Aspekte im Blick behalten.

In der Praxis zeigt sich: Mit einem gut geplanten Kinderdepot lassen sich erhebliche steuerliche Vorteile erzielen. Solange das Kind keine weiteren Einkünfte hat, bleiben Kapitalerträge bis etwa 13.000 Euro jährlich steuerfrei. Gleichzeitig wächst über die Jahre ein Vermögen heran, das später für Ausbildung, Studium oder den Start ins Berufsleben genutzt werden kann. Der steuerliche Effekt ist also nicht nur kurzfristig interessant, sondern wird im Zusammenspiel mit langfristiger Geldanlage besonders wirksam.

Ein Kinderdepot ist damit weit mehr als ein Sparplan mit Steuervorteil – es ist ein Schritt hin zu finanzieller Bildung und einem eigenständigen Umgang mit Geld. Und wer die Freibeträge clever nutzt, spart nicht nur Steuern, sondern legt den Grundstein für die finanzielle Zukunft seines Kindes.

Finanzen & Versicherungen / Kinderdepot / Abgeltungssteuer / Steuerfreibetrag / Kapitalerträge
[lifepr.de] · 21.10.2025 · 09:27 Uhr
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