Kein neuer BND-Ausschuss vor Bundestagswahl

20. August 2009, 13:50 Uhr · Quelle: dpa
Berlin (dpa) - Vor der Bundestagswahl wird es entgegen der Forderung der Grünen keinen neuen Untersuchungsausschuss zur Rolle des Bundesnachrichtendienstes (BND) im Irak-Krieg geben.

Die FDP, deren Stimmen für eine Einsetzung erforderlich sind, lehnte den Vorstoß am Donnerstag ab. Ein solcher Ausschuss mache vor der Wahl am 27. September keinen Sinn, sagte der stellvertretende FDP-Obmann im ersten BND-Untersuchungsausschuss, Hellmut Königshaus, in Berlin. Der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele hatte zuvor in der «Berliner Zeitung» die FDP aufgefordert, einen Antrag von Grünen und Linken zur Einsetzung eines neuen Ausschusses mitzutragen.

Der Antrag der Opposition sollte laut Ströbele in der Sondersitzung des Bundestags am kommenden Mittwoch (26. August) eingebracht werden. Noch vor der Wahl am 27. September hätte der neue Ausschuss dann zu ein oder zwei Sitzungen zusammentreten können. Die FDP will aber in der Sondersitzung des Bundestages zunächst nur eine Debatte zu diesem Thema zu führen. «Es kommt jetzt darauf an, dass die Bundesregierung dem Parlament endlich die Akten zuleitet, die sie dem Untersuchungsausschuss in verfassungswidriger Weise vorenthalten hatte», sagte Königshaus. Der administrative Vorlauf - Bestellung der Mitglieder, Einrichtung eines Sekretariats, Beschlussfassung über die Vorgehensweise - für einen neuen Ausschuss würde zu lange dauern.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli verkündet, dass dem ersten BND-Ausschuss wichtige Informationen über die Mitwirkung des deutschen Auslandsgeheimdienstes am US-Krieg gegen den Irak 2003 vorenthalten worden seien. Das Gericht hatte unter anderem die Aussagen von Außenminister Frank-Walter Steinmeier, Ex- Bundesinnenminister Otto Schily (beide SPD) sowie BND-Chef Ernst Uhrlau beanstandet. Deren Weigerung, auf bestimmte Fragen zu antworten, sei nicht hinreichend begründet worden. Die Opposition bemängelte zudem, dass wichtige Unterlagen vorenthalten worden seien.

Die Kläger hatten sich deshalb wegen Behinderungen des im April 2006 eingesetzten Ausschusses an das Karlsruher Gericht gewandt. Dabei ging es unter anderem um die Aufklärung der Verschleppung des Deutsch-Libanesen Khaled el Masri sowie der Entführung und Inhaftierung des in Bremen geborenen Türken Murat Kurnaz in Guantánamo. Mit dem Urteil waren die Kontrollrechte der Opposition im Bundestag gestärkt worden. Für eine Wiedereinsetzung des Ausschusses, der Anfang Juli seinen Abschlussbericht vorgelegt hatte, müsste die Opposition im Bundestag geschlossen votieren, weil sonst die notwendige Stimmenzahl nicht zusammenkommt.

Geheimdienste / Bundestag
20.08.2009 · 13:50 Uhr
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