Kartellamt stoppt Übernahmepläne der Premium Food Group: Marktgleichgewicht bleibt erhalten
Das Vorhaben der ostwestfälischen Premium Food Group, die Schlachthöfe des niederländischen Fleischunternehmens Vion zu übernehmen, ist durch das Veto des Bundeskartellamts ins Stocken geraten. Die Wettbewerbshüter untersagten dem Konzern den Erwerb unterschiedlicher Betriebe der Vion GmbH und der Vion Beef B.V., darunter wesentliche Schlachthöfe in Buchloe, Crailsheim und Waldkraiburg.
Laut Behördenangaben könnte der Zusammenschluss die Marktlandschaft zugunsten der Premium Food Group erheblich verzerren. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, erläuterte, dass die Übernahme die Stellung der Premium Food Group im bereits stark umkämpften Markt für Schweineschlachtung weiter gefestigt hätte.
Dies hätte möglicherweise negative Auswirkungen auf Landwirtinnen und Landwirte sowie auf kleinere Wettbewerber gehabt, deren Optionen im Rindermarkt erheblich eingeschränkt worden wären. Obwohl der Beschluss noch nicht rechtskräftig ist und gegen ihn Einspruch erhoben werden kann, reagierte die Premium Food Group dennoch mit Bedauern.
Das Unternehmen betonte die Tragweite der Entscheidung für landwirtschaftliche Betriebe in Süddeutschland, die auf eine nachhaltige Lösung gehofft hatten, und kündigte an, rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen. Gegenwärtig gilt Vion als dominanter Akteur in der Rinderschlachtung in Süddeutschland, obwohl das Unternehmen bereits den Rückzug aus dem deutschen Markt angekündigt und einige seiner Standorte veräußert hat.
Brancheninsider erwarten, dass Vions Marktwegfall zu einer Machtverschiebung führen könnte. Die Premium Food Group, die sich kürzlich von ihrem ursprünglichen Namen Tönnies getrennt hat, verfolgt auf einem diversifizierten Geschäftsfeld weitergehende Expansions- und Modernisierungspläne.

