Karneval und Arbeit II

(lifepr) Düsseldorf, 17.02.2017 - Weiberfastnacht oder Rosenmontag ist ein kleines Bier mit den Kollegen oder ein Piccolo um 11:11 Uhr doch erlaubt, oder? Der Arbeitnehmer muss grundsätzlich arbeitsfähig sein, erklären ARAG Experten. Einen Rausch sollte man sich deshalb am Arbeitsplatz nicht antrinken. Ob Alkohol generell verboten ist, hängt von den individuellen Vereinbarungen in Unternehmen ab. Besser ist es auf jeden Fall, vorher mit dem Vorgesetzten oder Chef zu sprechen, wenn im Betrieb angestoßen werden soll.

Download des Textes unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/
Freizeit & Hobby
[lifepr.de] · 17.02.2017 · 09:57 Uhr
[0 Kommentare]
 
Propalästinensisches Uni-Protestcamp in Los Angeles geräumt
Los Angeles/Washington (dpa) - US-Präsident Joe Biden hat nach der Räumung eines weiteren […] (00)
Queen Camilla: King Charles will raus!
(BANG) - Laut Queen Camilla muss King Charles zurückgehalten werden, um sich nicht zu […] (00)
ENCAVIS-Führung befürwortet KKR-Angebot
ENCAVIS, ein führender Betreiber von Wind- und Solarparks, steht kurz vor der Übernahme durch […] (00)
Neue KI-Funktionen sollen mit iOS 18 in Safari verfügbar sein
Laut einem Bericht sollen neue KI-Funktionen mit dem nächsten Betriebssystem iOS 18 […] (00)
Einstieg perfekt: Red Bull übernimmt Rad-Team Bora-hansgrohe
Turin (dpa) - Die Übernahme des deutschen Top-Radteams Bora-hansgrohe durch Red Bull ist perfekt. […] (00)
«Border Patrol Südamerika» wandert zu ntv
Grenzpatrouillen sind im deutschen Fernsehen beliebt, mehrere Fernsehsender haben Versionen von «Border […] (00)
 
 
Suchbegriff

Diese Woche
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News