Karlsruhe stärkt Kontrollrechte der Opposition

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat die Kontrollrechte der Opposition im Bundestag gestärkt. In Untersuchungsausschüssen kann die Bundesregierung künftig die Aufklärungsarbeit nicht mehr pauschal mit dem Hinweis auf regierungsinterne Vorgänge blockieren, heißt es in dem Beschluss.

Damit erklärte das Karlsruher Gericht die Behinderung des BND-Untersuchungsausschusses für grundgesetzwidrig. Das Einschränken von Aussagegenehmigungen für Zeugen im Ausschuss sowie die teilweise Sperre von angeforderten Akten verletzten das Informations- und Untersuchungsrecht des Bundestags.

Der Zweite Senat gab damit einer Organklage von FDP, Grünen und Linksfraktion weitgehend statt. Die Oppositionsfraktionen dringen nun auf eine Wiederaufnahme der bereits abgeschlossenen Arbeit des Ausschusses. Grüne wie FDP beantragten am Donnerstag eine neuerliche Sitzung. Union und SPD lehnen eine Fortsetzung ab. Ein Sprecher des Bundestages sagte, da in dem am 2. Juli verabschiedeten Abschlussbericht keine Vorbehalte aufgenommen worden seien, sei die Arbeit des Ausschusses endgültig abgeschlossen. (Az: 2 BvE 3/07 - Beschluss vom 17. Juni 2009)

Nach den Worten des Zweiten Senats hat das parlamentarische Kontrollrecht besonders großes Gewicht, wenn es um die Aufklärung behaupteter Rechtsverstöße oder vergleichbarer Missstände im Verantwortungsbereich der Regierung geht. Aussagebeschränkungen und die Sperre von Akten könnten nicht durch pauschale Hinweise auf den «Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung» oder das «Staatswohl» gerechtfertigt werden. Die Regierung hätte dem Ausschuss darlegen müssen, warum bestimmte Beweismittel dem Ausschuss vorenthalten werden sollten.

Das Gericht beanstandete damit unter anderem die Aussagen von Außenminister Frank-Walter Steinmeier, Ex-Bundesinnenministers Otto Schily (beide SPD) sowie Ernst Uhrlau, Chef des Bundesnachrichtendienstes (BND). Deren Weigerung, auf bestimmte Fragen des Ausschusses zu antworten, sei nicht hinreichend begründet worden.

Die Kläger hatten sich gegen Behinderungen des im April 2006 eingesetzten Ausschusses gewandt, unter anderem bei der Aufklärung der Verschleppung des Deutsch-Libanesen Khaled el Masri sowie der Entführung und Inhaftierung des in Bremen geborenen Türken Murat Kurnaz in Guantánamo.

Nach den Worten des Zweiten Senats darf der Ausschuss frei von der Einwirkung anderer Staatsorgane entscheiden, welche Beweise er für erforderlich hält. Zwar genieße der innerste Kern der Regierung - insbesondere die Erörterungen im Kabinett - hohen Schutz. Selbst Mitteilungen über Kontakte mit ausländischen Geheimdiensten sind dem Ausschuss jedoch nicht ohne weiteres entzogen. Im Fall Kurnaz habe die Regierung nicht hinreichend begründet, warum dem Ausschuss die Einschätzungen US-amerikanischer Geheimdienste zu dessen Gefährlichkeit vorenthalten worden seien.

«Die Regierung kann sich nun nicht mehr pauschal auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung und Staatswohlbelange berufen, um die Herausgabe von Informationen an das Parlament zu verweigern», argumentierte Linke-Fraktionsvize Wolfgang Neskovic. «Die Entscheidung (...) zwingt deshalb dazu, den Untersuchungsausschuss wiederzubeleben.» Der Grünen-Abgeordnete Hans- Christian Ströbele forderte die Regierung auf, sofort die zurückgehaltenen Akten herauszugeben.

Auch der FDP-Obmann im Ausschuss, Max Stadler, betonte, der Ausschuss könne nun eine Herausgabe von Akten verlangen, die bisher nicht vollständig vorgelegt worden seien. Die Bewertungen aus dem bisherigen Schlussbericht könnten sich dadurch noch entscheidend verändern, etwa hinsichtlich der Kenntnisse der Bundesregierung zu geheimen CIA-Flügen über Deutschland.

Der Ausschuss-Vorsitzende Siegfried Kauder (CDU) sieht dagegen keine Notwendigkeit für weiter Beweisaufnahmen. Das Gericht habe lediglich festgestellt, dass Beschränkungen von Informationen detaillierter hätten begründet werden müssen, sagte er dem Sender MDR INFO. Die Unions-Obfrau Kristina Köhler äußerte sich weniger eindeutig: Wenn es juristisch möglich sei, könne man bei weitgehend geschwärzten Akten wieder anfangen, sagte sie dem «Wiesbadener Kurier» (Freitag). Der SPD-Innenpolitiker Michael Hartmann sagte, eine Fortsetzung komme nicht infrage. Möglich wäre es, in der kommenden Legislaturperiode einen neuen Ausschuss einzusetzen.

Der Beschluss war zwar bereits Mitte Juni gefasst, aber erst am Donnerstag veröffentlicht worden. Eine Sprecherin des Gerichts stellte klar, der Senat habe die Entscheidung unter anderem wegen des Verfahrens zum EU-Vertrag von Lissabon nicht früher veröffentlichen können. Die Organklage war bereits im Mai 2007 eingereicht worden.

Urteile / Geheimdienste / Bundestag
23.07.2009 · 19:24 Uhr
[0 Kommentare]
 
SPD hält an Haushaltsbeschluss im Kabinett am 3. Juli fest
Berlin - In den Verhandlungen der Ampel-Koalition zum neuen Bundeshaushalt für 2025 hält die […] (01)
König Charles: Schon ein Jahr auf dem Thron
(BANG) - König Charles und Königin Camilla haben Royal-Fans eingeladen, ihre […] (03)
Yes, we camp! ist zurück - Abenteuer Leben am Sonntag mit Jahresbestleistung
Michaela und Monica hoffen auf mehr Luxus auf dem Campingplatz Triolago in Riol, Monika und Roland wollen […] (00)
«Let's Dance»: Eine Popsängerin muss abtanzen
Köln (dpa) – Aus für Popsängerin Lulu Lewe bei «Let's Dance»: Die Schwester von Popstar Sarah […] (00)
Arbeitgeber sagen Nein: Schlichterspruch im Baugewerbe abgelehnt
Die Ablehnung des Schlichterspruchs durch die Arbeitgeberverbände der Bauindustrie und des […] (00)
«Eine Ära prägen»: Bayern-Frauen planen Dominanz
Leverkusen (dpa) - Die Meister-Serie der Männer ist gerissen, nun wollen die Frauen des FC […] (00)
 
 
Suchbegriff

Diese Woche
07.05.2024(Heute)
06.05.2024(Gestern)
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News