Karlsruhe sieht Polizeibefugnisse zur Terrorabwehr teils kritisch

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht sieht das seit 2009 geltende BKA-Gesetz zur Terrorabwehr in Teilbereichen kritisch. Das wurde in der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe deutlich. Die Richter stellten der Bundesregierung viele Fragen und listeten einen Katalog klärungsbedürftiger Punkte auf. Es geht darum, ob die Reformen im BKA-Gesetz gegen Grundrechte der Bürger verstoßen. Die umstrittenen Regelungen räumen dem Bundeskriminalamt seit 2009 weitreichende neue Befugnisse zur Terrorabwehr ein.

Prozesse / Innere Sicherheit / Bundeskriminalamt
07.07.2015 · 14:10 Uhr
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