Karlsruhe: Sicherungsverwahrter nicht sofort zu entlassen
Karlsruhe (dpa) - Ein Straftäter in Sicherungsverwahrung muss nicht sofort entlassen werden, wenn er nur aufgrund einer Gesetzesänderung nach seiner Verurteilung länger eingesperrt bleiben kann. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung als Verstoß gegen die Menschenrechte eingestuft. Bis 1998 war die Sicherungsverwahrung auf maximal zehn Jahre begrenzt.