Kaffeetrinken und Arbeitsunfall
ARAG Recht schnell… Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
16. Juli 2025, 09:29 Uhr · Quelle: LifePR
Düsseldorf, 16.07.2025 (lifePR) - Ein Vorarbeiter stürzt, als er sich beim Kaffeetrinken verschluckt und verletzt sich dabei schwer. Die Berufsgenossenschaft verweigert Leistungen, doch laut ARAG Experten erkennt das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt den Sturz als Arbeitsunfall an, da das Kaffeetrinken in einem betrieblich organisierten Zusammenhang erfolgte (Az.: L 6 U 45/23).
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