
Düsseldorf, 16.07.2025 (lifePR) - Ein Vorarbeiter stürzt, als er sich beim Kaffeetrinken verschluckt und verletzt sich dabei schwer. Die Berufsgenossenschaft verweigert Leistungen, doch laut ARAG Experten erkennt das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt den Sturz als Arbeitsunfall an, da das ...