Kaffeeholen als Arbeitsunfall
08. Oktober 2025, 09:16 Uhr · Quelle: LifePR
Düsseldorf, 08.10.2025 (lifePR) - Beim Kaffeeholen im Sozialraum ihres Arbeitgebers rutscht eine Angestellte auf dem frisch gewischten Boden aus und verletzt sich. ARAG Experten verweisen auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts, welches das Unfallereignis als Arbeitsunfall anerkannt hat (Az.: B 2 U 11/23 R).
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