Juryauswahl im Trump-Prozess: Zwischen Professionalität und Vorurteilen

In einem hochkarätigen Gerichtsverfahren, in dessen Zentrum keine Geringere als die umstrittene Persönlichkeit Donald Trump steht, hat sich kürzlich ein markantes Bild von juristischer Selektion abgezeichnet. Die Jury, handverlesen und gewissenhaft geprüft, besteht unter anderem aus drei Juristen, deren generelle Haltung gegenüber Trump etwa auf dem Niveau von Doktoren angesiedelt ist – kritisch, aber an die Richtlinien des Gerichts gebunden. Die Mehrheit versteht es gekonnt, einen digitalen Fußabdruck zu vermeiden und vermied ebenso persönliche Verunglimpfungen gegenüber dem Angeklagten während der Auswahlprozedur. Erwähnenswert sind jedoch zwei Fälle, die aus diesem Muster herausstachen und womöglich Trumps charakteristische Kommunikationsweise widerspiegelten.

Eine darunter, Juror B430, als langjährige Paralegal in einer Großkanzlei tätig und mit Erfahrungen im Theaterbereich gesegnet, ließ 2016 Dampf ab, indem sie Trump als "rassistisch, sexistisch und narzisstisch" titulierte – ein authentischer Ausdruck ihrer damaligen politischen Präferenz, selbsternannt als "Bernie Gal". Ihr scharfzüngiges Urteil über Trump: "Ich würde Donald Trump nicht glauben, selbst wenn seine Zunge beglaubigt wäre." In der direkten Konfrontation im Gerichtssaal zeigte sie sich reumütig und distanzierte sich von früheren Positionen, was letztlich nicht ausreichte – sie wurde aus der Jury ausgeschlossen.

Die zweite, Juror B500, offenbarte bei Nachfragen der Anwälte ihre ablehnende Haltung Trump gegenüber als "selbstsüchtig und eigennützig" – hier argumentierte sogar Trumps eigene Anwältin, Susan Necheles, für eine Entlassung aus Befangenheitsgründen. Auf der Gegenseite plädierte der Staatsanwalt Joshua Steinglass dafür, ihre Kritik als bloße Auseinandersetzung mit Trumps Persönlichkeit zu werten.

Der Richter, Juan Merchan, stand vor der Herausforderung, die Balance zu finden zwischen subjektiver Abneigung und objektiver Urteilsfähigkeit. Ihm zufolge wäre es ein aussichtsloses Unterfangen, alle Jurymitglieder mit vorgefassten Meinungen ausschließen zu wollen. Trotz Necheles argumentativem Vergleich zu Fällen mit Sexualstraftätern, in denen die Vorverurteilung des Angeklagten im Vordergrund steht, ließ der Richter Juror B500 zu. Dies könnte Trump zum Verhängnis werden, denn die Verteidigung hatte bereits alle Möglichkeiten der Einsprache verbraucht. Allerdings – und das mag ein Silberstreif am Horizont für Trump sein – bedarf es lediglich einer einzigen Jury-Stimme zu seinen Gunsten, um ein mögliches Patt herbeizuführen. (eulerpool-AFX)

Politics
[Eulerpool News] · 19.04.2024 · 06:51 Uhr
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