Juristische Schlappe für Trump: Berufungsgericht bejaht Strafverfolgung
Ein amerikanisches Berufungsgericht hat gegen den ehemaligen Präsidenten Donald Trump entschieden, indem es die Möglichkeit der strafrechtlichen Verfolgung für dessen Amtshandlungen anerkannte. Das Gericht wies Trumps Antrag auf Immunität zurück und betonte das öffentliche Interesse an der Fortführung entsprechender Verfahren.
Trump sieht sich nun einer Herausforderung gegenüber, die seine politischen Ambitionen beeinträchtigen könnte, insbesondere angesichts seiner Absichten, erneut für das Präsidentschaftsamt zu kandidieren. Die juristische Niederlage kommt nicht überraschend: Das Berufungsgericht hatte bereits während einer Anhörung gezeigt, dass es den Argumenten Trumps Anwälte skeptisch gegenüberstand.
Der Ausgang der Entscheidung kann für die politische Landschaft der USA weitreichende Folgen haben. Sollte das Oberste Gericht der USA, der Supreme Court, in dieser Angelegenheit entscheiden müssen, wird dessen Urteil nicht nur das Verfahren bezüglich des versuchten Wahlbetrugs fortführen oder beenden, sondern auch Präzedenzfälle für den Schutz künftiger Präsidenten vor Strafverfolgung setzen.
Im Kern steht das Argument der Anwälte des Republikaners, dass der Präsident für seine offiziellen Amtshandlungen nicht rechtlich belangt werden kann, es sei denn, er ist zuvor in einem Amtsenthebungsverfahren verurteilt worden. Diesem Ansatz folgten die Richter jedoch nicht und bekräftigten die Sichtweise der Staatsanwaltschaft, dass das Unterlaufen eines Wahlergebnisses außerhalb der Präsidentenpflichten liegt. Darüber hinaus würde eine unbegrenzte Immunität kriminelle Handlungen begünstigen.
Die Instanz urteilte, dass die ablehnende Haltung Trumps gegen jegliche Strafverfolgung nicht durch die Geschichte oder die Verfassung der Vereinigten Staaten gedeckt sei. Es steht zu erwarten, dass die endgültige Klärung der Immunitätsfrage ein Fall für den Supreme Court wird und somit die juristische und politische Zukunft Trumps weiterhin ungewiss bleibt. (eulerpool-AFX)