Hohe Bußgelder für lästige Telefonwerbung möglich
Berlin (dpa) - Lästige Telefonwerbung kann von heute an mit Bußgeldern von bis zu 50 000 Euro geahndet werden. Callcenter dürfen ihre Rufnummern nicht mehr unterdrücken. Wer sich über Telefonwerbung beschweren will, kann sich an die Bundesnetzagentur wenden. Verbraucher können künftig außerdem leichter aus telefonisch abgeschlossenen Verträgen wieder aussteigen. Ebenfalls heute tritt ein neues Anti-Terror-Gesetz in Kraft. Die Ausbildung in Terrorcamps steht künftig unter Strafe.