Hoffnungsschimmer für hoch verschuldete Kommunen: Bundesrat unterstützt finanzielle Entlastung
Der Bundesrat hat sich nicht gegen die Pläne der Bundesregierung gestellt, wonach hoch verschuldete Kommunen mit finanziellen Hilfen entlastet werden sollen. Durch eine geplante Grundgesetzänderung könnte der Bund einmalig bis zur Hälfte der kommunalen Altschulden übernehmen.
Bisher ist die finanzielle Ausstattung der Städte und Gemeinden originär Aufgabe der Länder, weshalb die rechtlichen Voraussetzungen für ein Eingreifen des Bundes geschaffen werden müssen. Stephan Weil, der niedersächsische Ministerpräsident (SPD), plädierte in der Sitzung leidenschaftlich für das Engagement des Bundes.
Er betonte, dass kommunale Kassen strukturell stark belastet seien und der Bund Mitverantwortung tragen müsse. Dies sei besonders notwendig, da viele Kommunen immer noch unter den Nachwirkungen früherer Wirtschaftskrisen litten und die aktuelle Krise, deren Höhepunkt laut Weil noch nicht erreicht ist, die Lage weiter verschärfe.
Weil machte auf die Ursachen der Verschuldung aufmerksam, insbesondere die unkontrollierbaren steigenden Sozialkosten und die stagnierende Wirtschaftslage der letzten Jahre. Der Vorschlag im Koalitionsvertrag von Union und SPD, jährlich 250 Millionen Euro für Maßnahmen der Länder bereitzustellen, sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, doch nicht ausreichend.
Er forderte, die Voraussetzungen für umfassende Entschuldungen zu schaffen, um Städte und Gemeinden aus ihrer finanziellen Klemme zu befreien. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt nun zur Beratung beim neuen Bundestag, nachdem der alte Bundestag sich damit nicht mehr befasst hatte.
Es bleibt jedoch offen, ob die aktuell nur geschäftsführend agierende Regierung diesen Schritt unternehmen wird.

