Hintergrund: Zweitstimme entscheidet über Parlamentssitze

Berlin (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch das erst im vergangenen Jahr von der Koalition im Alleingang durchgesetzte Wahlrecht erneut gekippt. Bereits im Juli 2008 war die bis dahin gültige Regelung für verfassungswidrig erklärt worden.

Nach Ansicht der Karlsruher Richter stellt das komplizierte System den Wählerwillen mitunter auf den Kopf. So können mehr Stimmen für eine Partei weniger Mandate bedeuten und umgekehrt. Worum geht es?

ÜBERHANGMANDATE entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland über die Erststimmen mehr Mandate direkt gewinnt, als ihr nach der Zahl der Zweitstimmen zustehen. Letztlich entscheidet aber die Zweitstimme bei einer Bundestagswahl darüber, wie viele Sitze Parteien insgesamt im Parlament erhalten.

Gewinnt zum Beispiel eine Partei in einem Bundesland mit der Erststimme 45 Wahlkreise, ziehen alle erfolgreichen Direktkandidaten ins Parlament ein. Falls die Partei jedoch ein schlechteres Ergebnis bei den Zweitstimmen bekommt, stünden ihr eigentlich vielleicht nur 40 Parlamentssitze in diesem Bundesland zu. Nach der bisherigen Regelung bekommt diese Partei jedoch fünf Überhangmandate zugeschlagen.

Das NEGATIVE STIMMENGEWICHT bezeichnet einen kuriosen Effekt, der mit den Überhangmandaten zusammenhängt: Danach kann eine Partei bei Bundestagswahlen durch weniger Stimmen Mandate hinzugewinnen oder auch verlieren. In der Vergangenheit ist dies schon öfter passiert. So hätte bei der Wahl 2002 die SPD nach Berechnungen von wahlrecht.de ein Mandat hinzugewonnen, wären alle 46 000 SPD-Wähler eines bestimmten Wahlkreises einfach nicht zur Wahl gegangen.

Die Ursache: Die fehlenden 46 000 SPD-Stimmen wären zu wenige gewesen, um direkte Auswirkungen auf die Anzahl der bundesweiten SPD-Zweitstimmensitze zu haben. Bei der Verteilung der SPD-Zweitstimmenmandate auf die Bundesländer hätte es jedoch Verschiebungen gegeben. Das Bundesland mit den fehlenden Stimmen (in diesem Fall Thüringen) hätte ein Mandat weniger bekommen, ein anderes Bundesland (Bremen) eines mehr.

An der Gesamtzahl der SPD-Sitze für Thüringen hätte sich aber trotzdem nichts geändert, weil die SPD dort mehr Direktsitze eroberte, als ihr nach den Zweitstimmen zustanden. Die daraus resultierenden Überhangmandate wären trotz der fehlenden Stimmen geblieben. Bremen hätte einen SPD-Abgeordneten mehr nach Berlin schicken können und die SPD-Bundestagsfraktion wäre um ein Mitglied größer gewesen.

Prozesse / Bundestag / Wahlen
25.07.2012 · 21:56 Uhr
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