Hintergrund: Wer darf zuwandern?

Berlin (dpa) - In Deutschland leben rund 16 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund. Rund zwei Drittel davon zählen zur Gruppe der Zugewanderten, der Rest ist hierzulande geboren. Wer darf eigentlich nach Deutschland kommen?

- EU-BÜRGER: Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates können infolge der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union jederzeit in Deutschland leben und arbeiten. Sie müssen sich anmelden und erhalten eine Bescheinigung über ihr Aufenthaltsrecht. Ausnahmen gelten bislang allerdings noch für Menschen aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Slowenien, Bulgarien und Rumänien. Nicht erwerbstätige Unionsbürger müssen einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz und genügend Geld für ihren Aufenthalt haben.

- SPÄTAUSSIEDLER: Menschen deutscher Herkunft, die in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion oder in anderen ehemaligen Ostblockstaaten leben, können unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Grund ist, dass Deutsche dort nach dem Zweiten Weltkrieg verfolgt und benachteiligt wurden. Heute müssen mitreisende Familienangehörige ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen. Seit 1950 sind 4,5 Millionen Aussiedler und Spätaussiedler nach Deutschland gekommen. Nach dem Mikrozensus 2009 halten sich noch rund 3,3 Millionen von ihnen hier auf.

- ARBEITSKRÄFTE: Weil Arbeitnehmer fehlten, schloss die Bundesregierung in den 1950er und 1960er Jahren Anwerbevereinbarungen mit verschiedenen Ländern. Ursprünglich war eine befristete Zuwanderung vorgesehen, zahlreiche Ausländer blieben aber in Deutschland. Denn viele Unternehmen wollten ihre eingearbeiteten Mitarbeiter behalten, und viele Arbeitnehmer sahen inzwischen ihren Lebensmittelpunkt und bessere Verdienstmöglichkeiten in Deutschland. Immer mehr Familienangehörige zogen nach. 1973 erließ die Regierung einen Anwerbestopp, um den Gastarbeiter-Zustrom aus Nicht-EG-Staaten zu unterbinden. Heute haben Arbeitnehmer mit geringer Qualifikation meist nur die Möglichkeit auf einen befristeten Aufenthalt. So können Saisonarbeiter aus mittel- und osteuropäischen Staaten bis zu sechs Monate etwa in der Landwirtschaft oder im Hotelgewerbe arbeiten.

- HOCHQUALIFIZIERTE: Spitzenkräfte der Wirtschaft und Wissenschaft, die ein Arbeitsplatzangebot haben, können sofort eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten, falls ihr jährliches Bruttoeinkommen bei mindestens 66 000 Euro liegt. Wenn sie weniger verdienen, erhalten sie zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis.

- POLITISCH VERFOLGTE: Sie haben nach dem Grundgesetz ein Recht auf Asyl. Außerdem ist Deutschland durch die Genfer Flüchtlingskonvention verpflichtet, Verfolgten Aufenthalt zu gewähren. Die Anerkennung als Asylberechtigter oder als Flüchtling ist kein Status für immer. Ändert sich die Situation im Heimatland, wird die Anerkennung widerrufen. Ein Asylberechtigter oder anerkannter Flüchtling, der immer noch mit Verfolgung zu rechnen hat und seit drei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, hat den Anspruch auf eine unbefristete Niederlassungserlaubnis.

Bundesinnenministerium über Zuwanderung

Bundesinnenministerium über Aufenthaltsrecht der EU-Bürger

Freizügigkeitsgesetz im pdf-Format

Migration / Integration
05.09.2010 · 09:52 Uhr
[6 Kommentare]
 
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