Hintergrund: Neuwahl und Bundesversammlung
Für die Neuwahl des Staatsoberhauptes muss die Bundesversammlung nach Artikel 54 Absatz 4 Satz 1 spätestens 30 Tage nach dem Rücktritt einberufen werden.
Der Schritt von Horst Köhler, der erst am 23. Mai 2009 wiedergewählt worden war, ist in dieser Art und Weise bislang einmalig. Bundespräsident Heinrich Lübke (1959-1969) legte sein Amt zwar auch vorzeitig nieder, aber erst zehn Wochen bevor seine Amtszeit ohnehin zu Ende gewesen wäre. Gründe waren eine Kampagne gegen Lübke und seine angeschlagene Gesundheit.
Laut Verfassung ist ein Sturz des Staatsoberhauptes aus politischen Motiven nicht möglich. Anders als der Bundeskanzler kann er etwa nicht durch ein Misstrauensvotum zum Rückzug gezwungen werden. Bundestag und Bundesrat können ihn lediglich wegen «vorsätzlicher Verletzung» des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen. Für diesen Beschluss müssen sich in beiden Kammern zwei Drittel der Mitglieder aussprechen.
Falls die Karlsruher Richter das Staatsoberhaupt für schuldig erklären, «so kann es ihn des Amtes für verlustig erklären», heißt es in Artikel 61. Durch eine einstweilige Anordnung kann das Gericht dann nach der Anklageerhebung bestimmen, dass der Bundespräsident an der Ausübung seines Amtes gehindert ist.
Wahlgremium für den Bundespräsidenten ist die Bundesversammlung. Union und FDP werden bei der Wahl des neuen Bundespräsidenten eine satte Mehrheit haben. Nach einer Berechnung des Internetportals «wahlrecht.de» kommt Schwarz-Gelb auf 645 bis 647 Sitze in der Bundesversammlung, die noch im Juni den Nachfolger von Horst Köhler wählen wird. Das sind mindestens 22 Stimmen mehr als die absolute Mehrheit von 623 Stimmen. Die SPD stellt der Berechnung zufolge 332 bis 333 Wahlleute, die Grünen 127, die Linke 124 bis 125 und die sonstigen Parteien (Freie Wähler, NPD, SSW) 14.
Die Bundesversammlung setzt sich aus allen 622 Bundestagsabgeordneten und ebenso vielen Vertretern der Länder zusammen. Die Wahlleute der Länder müssen noch von den Landtagen bestimmt werden. In einigen Fällen können wegen gleicher Mandatszahlen Losentscheide notwendig werden. Deswegen stehen die genauen Stimmenzahlen in der Bundesversammlung auch jetzt noch nicht fest.
«Wahlrecht.de» hat das Ergebnis der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen bereits berücksichtigt. In Düsseldorf wird sich das Parlament in der kommenden Woche konstituieren. Wann die Regierungsbildung abgeschlossen sein wird, spielt für die Bundespräsidentenwahl keine Rolle.
Bei der Wiederwahl von Köhler vor einem Jahr hatte Schwarz-Gelb keine eigene Mehrheit und war auf die Freien Wähler angewiesen. CDU, CSU und FDP kamen damals auf 604 von 1224 Sitzen in der Bundesversammlung. Damit lagen sie neun Stimmen unter der absoluten Mehrheit von 613. Die Freien Wähler, die in den bayerischen Landtag eingezogen waren, stellten zehn Wahlleute. Inzwischen haben die Bundestagswahl und mehrere Landtagswahlen die Zusammensetzung der Bundesversammlung deutlich verändert.