Hintergrund: Leistungen bei Freiwilligem Wehrdienst

Berlin (dpa) - Deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen über 18 Jahre können bei der Bundeswehr bis zu 23 Monate lang den Freiwilligen Wehrdienst (FWD) leisten. Folgende Leistungen erhalten sie:

- Wehrsoldtagesatz und Wehrdienstzuschlag ergeben einen steuerfreien Wehrsold von 777,30 Euro vom 1. bis 3. Monat.

- Abhängig von der Wehrdienstdauer erhöht sich der Sold auf bis zu 1.146,30 Euro vom 19. bis 23. Monat.

- Außerdem wird Weihnachtsgeld von 19,20 Euro je geleistetem Monat und Entlassungsgeld von 76,80 Euro je Monat gezahlt.

- Bei Einsätzen im Ausland gibt es abhängig vom Einsatzland ein zusätzliches steuerfreies Tagegeld von 30 bis 110 Euro.

- An unentgeltlichen Leistungen kommen noch die truppenärztliche Versorgung, Truppenverpflegung, Gemeinschaftsunterkunft und Familienheimfahrten hinzu.

Verteidigung / Bundeswehr / Reform
18.05.2011 · 22:39 Uhr
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