Energiepolitik

Koalitions-Einigung: Kostenbremse für Mieter bei Heizgesetz

30. April 2026, 08:11 Uhr · Quelle: dpa
Thermostat einer Heizung
Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Heizen mit Öl, Gas oder Strom: Alles soll weiter möglich sein. (Symbolbild)
Ende Februar hatte sich die Koalition grundsätzlich geeinigt, zentrale Regelungen des umstrittenen Heizungsgesetzes zu kippen. Es gab aber noch Hürden.

Berlin (dpa) - Die schwarz-rote Koalition hat sich bei der geplanten Reform des «Heizungsgesetzes» auf eine Kostenbremse für Mieter geeinigt. Demnach sollen Kostenrisiken zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden, wie die Spitzen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD der Deutschen Presse-Agentur mitteilten. An der Einigung beteiligt waren auch die Ministerien für Wirtschaft und Energie, Justiz sowie Bau. 

«Mit der Einigung beim Mieterschutz ist das letzte Puzzlestück gesetzt - der Weg für das Gebäudemodernisierungsgesetz ist frei», sagte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) sprach von einer wichtigen Einigung, um Mieterinnen und Mieter vor hohen Heizkosten zu schützen. «Heizen darf nicht zur Kostenfalle für Mieterinnen und Mieter werden.»

Ende Februar hatten Union und SPD Eckpunkte für ein neues Heizgesetz vorgelegt. Umstritten waren aber vor allem noch Regelungen zum Mieterschutz angesichts von Warnungen vor erhöhten Nebenkosten. Vor allem die SPD pochte auf einen starken Mieterschutz. Erwartet wird, dass das neue Gebäudemodernisierungsgesetz Mitte Mai vom Kabinett beschlossen wird. Dann wird es im Bundestag beraten. 

Einigung auf Halbierung

«Klimaschutz muss für die Mieterinnen und Mieter bezahlbar bleiben», sagte SPD-Fraktionschef Matthias Miersch. «Wir konnten erreichen, die Kostenrisiken bei CO2, Netzentgelten und Biogas konsequent zu halbieren.» Diese Regelung solle für alle bestehenden und künftigen Mietverhältnisse nach einem Heizungstausch gelten. «Wenn ein Vermieter fossile Fakten schafft, muss er künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen.»

Vermieter sollten sich künftig beim Neueinbau einer Gas- oder Ölheizung erstmals an den Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffes beteiligen. Hubig sagte, wenn ein Vermieter sich für eine neue fossile Heizung entscheide, müsse er sich an den laufenden Heizkosten beteiligen. 

«Entscheidend ist für mich, dass Klimaschutz und Bezahlbarkeit zusammen gebracht werden», sagte Bauministerin Verena Hubertz (SPD). Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) sagte: «Wir schaffen Habecks Heizungsgesetz ab und geben im Keller wieder die notwendige Freiheit. Gleichzeitig braucht es einen fairen Ausgleich zwischen Vermietern und Mietern, denn der eine entscheidet, womit geheizt wird, und der andere im Alltag darüber, wie viel.» 

CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann sprach von einem guten Kompromiss zwischen notwendigem Mieterschutz und den berechtigten Interessen der Vermieter - sollten sich Eigentümer erneut für eine Heizung entscheiden, die mit Öl oder Gas betrieben wird. 

Umstrittene Reform

Die von der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP und maßgeblich vom früheren Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorangetriebene Änderung des Gebäudeenergiegesetzes soll grundlegend reformiert werden.

Zentrale und umstrittene Vorgaben von Habecks «Heizungsgesetz» sollen gekippt werden, vor allem die 65-Prozent-Regelung: Diese sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Das gilt aber zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet. Für bestehende Gebäude gibt es im bestehenden Gesetz umfassende Übergangsfristen. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden.

Kernpunkte des neuen Gesetzes

Eckpunkte der schwarz-roten Koalition für eine Reform sehen vor, dass der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen weiter möglich sein soll - sie müssen aber von Januar 2029 an mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe betrieben werden. Das können Biomethan oder synthetische Kraftstoffe sein, die aus unterschiedlichen Ausgangsstoffen hergestellt werden können. Geplant ist eine «Bio-Treppe» mit vier Stufen bis 2040.

Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine «Grüngasquote» eingeführt werden. Das Ziel der Koalition: Das neue Gesetz solle «technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher» werden. Die Förderung für den Heizungstausch in Milliardenhöhe soll erhalten bleiben. 

Umweltverbände warnen vor einer Kostenfalle beim Gas - langfristig gebe es höhere Kosten durch steigende CO2-Preise und Gasnetzentgelte. Zudem gibt es Warnungen, dass Biogase die Heizkosten verteuern. Kritisiert werden zudem Rückschritte beim Klimaschutz im Gebäudebereich - die Abhängigkeit von fossilen Energien werde verlängert.

Stufen der Bio-Treppe

Die nun erzielte Einigung der Koalition sieht Regelungen vor, wenn in einem bestehenden Wohngebäude eine Heizungsanlage ausgetauscht wird, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickt wird. Dann sollen sich bei den ersten drei der geplanten vier Stufen der «Bio-Treppe» Mieter und Vermieter je zur Hälfte den für diese biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil teilen. Zudem sollen von 2028 an die anfallenden Kohlendioxidkosten je zur Hälfte zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden, ebenso anfallende Gasnetzentgelte.

Lange Verhandlungen zum Mieterschutz

Nach der Einigung der Koalition Ende Februar auf die Eckpunkte des neuen Gesetzes hatte der Deutsche Mieterbund vor Mehrbelastungen für Mieterinnen und Mieter gewarnt: Für Vermieter entstehe kein zusätzlicher Anreiz für klimafreundliche Heizungen, aber für Mieter ein hohes Kostenrisiko. In den Eckpunkten hieß es: «Es bedarf einer Regelung zum Schutz der Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen.»

Energie / Koalition / Verbraucher / Wohnen / Miete / Deutschland / Heizgesetz
30.04.2026 · 08:11 Uhr
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